Die Angaben zu Autor*innen, Titel, Umfängen und Erscheinungsterminen sowie die Umschlagabbildungen sind bis zum Erscheinen vorläufig, auch Änderungen der Ladenpreise müssen wir uns vorbehalten. Alle Preise enthalten die gesetzliche MwSt. Hinzu kommen ggf. Versandkosten

Eine Bitte an alle Autorinnen und Autoren in Sachen VG Wort 

Wir informierten auf der Website über die bedrohliche Situation, die auch für den VSA: Verlag dadurch entstand, dass wir wie viele andere Verlage die für vergangene Jahre gezahlten Beträge aus der Urheberrechtsabgabe hätten umgehend an die VG Wort zurückzahlen müssen.

Wir haben deshalb diejenigen Autorinnen und Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben, angeschrieben und darum gebeten, gegenüber der VG Wort zu erklären, ihre zusätzlichen Ansprüche aus der erforderlichen Rückzahlung an uns abzutreten. Das haben offenkundig sehr viele von ihnen getan, sodass unser Rückzahlungsbetrag gegenüber der VG Wort deutlich verringert werden konnte. Für diese Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich, das war ein wichtiger Beitrag für die Fortführung des Verlages.

Viele haben das so verstanden, dass sie mit ihrer Erklärung gegenüber der VG Wort auch für eine Beteiligung des Verlages an zukünftigen Ausschüttungen votiert haben. Dem ist leider nicht so. Wenn wir die Informationen der VG Wort richtig verstanden haben, fragt die VG Wort bei den Urhebern »werk- und verlagsbezogen« jeweils die Zustimmung zur Verlagsbeteiligung ab. Wir sind auch in Zukunft auf die Solidarität der Autorinnen und Autoren, die zu schätzen wissen, dass wir zusammen mit ihnen Buchprojekte entwickeln, sie lektorieren und korrigieren, zwischen zwei Buchdeckel und dann zu den LeserInnen bringen, angewiesen. Bitte votiert bei zukünftigen Meldungen eurer Bücher für die Beteiligung des VSA: Verlages an den Ausschüttungen der VG Wort.

Die Meldungen können online erfolgen über das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT. Die in unserem Fall korrekte Verlagsbezeichnung ist »VSA: Verlag Hamburg GmbH«, die Karteinummer des Verlages bei der VG Wort ist 828551). Für die jährliche Mühe und die erneute Solidarität bedanken wir uns ein weiteres Mal.

Dies ist allerdings nur den Autorinnen und Autoren möglich, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben. Alle anderen ermuntern wir, durch eine Vereinbarung mit der VG Wort Wahrnehmungsberechtigte zu werden. Das ist ohne Aufwand auf der VG Wort-Website möglich. Sie werden dann in Zukunft an der Ausschüttung der »Kopierabgabe« durch die VG Wort beteiligt – und werden hoffentlich ebenfalls dafür optieren, uns als Verlag daran zu beteiligen.


Der Hintergrund des Ganzen

»Für die kleinen Verlage wird es ernst« titelte die FAZ im November 2016 und fügte hinzu: »Die Buchverlage müssen nach der Entscheidung der VG Wort insgesamt rund hundert Millionen Euro zurückzahlen. Das trifft vor allem kleine Buchverlage hart.« Was ist der Hintergrund?

Seit 1958 wurde die Urheberrechtsabgabe (Entschädigungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. durch private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken), die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort von Kopierer-Herstellern, Drucker-Konzernen, aber auch von Copyshops und Bibliotheken erhoben hat, zwischen Autoren und Verlagen aufgeteilt und an beide jährlich ausgezahlt.

Der Bundesgerichtshof hat 2016 nach der Klage eines Autors entschieden, dass Verlage nicht mehr pauschal beteiligt werden dürfen – mit dem hanebüchenen Argument, dass diese keine Urheber der von ihnen publizierten Bücher seien. Daraus folgte zugleich, dass die für die Vorjahre an die Verlage bereits ausgezahlten Beträge umgehend an die VG Wort hätten zurücküberwiesen werden müssen, die diese dann an die Autorinnen und Autoren, die Verträge mit ihr abgeschlossen haben, weiterleitet. Allerdings bestand für Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, aus Solidarität mit ihren Verlagen auf zusätzliche Einnahmen zu verzichten und ihre Anteile bei den Verlagen zu belassen. Dazu konnten die Verlage ihre Autorinnen und Autoren anschreiben und sie darum bitten, ihre Anteile an sie abzutreten, indem sie dies anonym gegenüber der VG Wort erklären.

Dies haben in unserem Fall offensichtlich viele unserer Autorinnen und Autoren getan und so die enge Bindung an die Arbeit des Verlags zum Ausdruck gebracht. Sie haben im Unterschied zu vielen Politikerinnen und Politikern sowie Richterinnen und Richtern ein Verständnis dafür, was Buchverlage insgesamt und in unserem Fall der VSA: Verlag für die Herstellung und Verbreitung von Büchern leisten.

Allerdings ist auch die Politik lernfähig: Inzwischen haben der Deutsche Bundestag und auch der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen zur Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften verabschiedet (§ 27 Abs. 2 VGG sowie § 27a VGG). Damit dürfen auch in Zukunft Verlage wieder an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt werden. Voraussetzung ist, dass die Urheber nach der Veröffentlichung eines verlegten Werkes oder mit dessen Anmeldung bei der Verwertungsgesellschaft zustimmen, den Verlag an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche zu beteiligen.

Nun muss allerdings auch auf europäischer Ebene eine Regelung zur Beteiligung von Verlagen an Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen gefunden und durchgesetzt werden, dazu liegt bereits seit September 2016 ein Vorschlag der EU-Kommission vor.

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