Wissensallmende
Gegen die Privatisierung des Wissens der Welt
AttacBasisTexte 15
100 Seiten | 2005 | EUR 7.00 | sFr 10.50
ISBN 3-89965-118-9
Kurztext: Soll die Aufteilung der Welt in "Wissensbesitzer" und "Wissens-Habenichtse" zementiert werden?
Wissen wird immer wichtiger. Ein immer größerer Teil der Arbeitskraft fließt in die Erschaffung und Reproduktion von Wissen. Die Industrie bemüht sich, den freien Zugang zu Wissensgütern immer weiter zu beschränken, und wir erleben eine zunehmende Einschränkung der freien Verbreitung des Wissens. Damit rücken die Kämpfe um "geistiges Eigentum" in den Brennpunkt der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Das gilt für Software ebenso wie für Musik und Bücher, aber auch für neue Reissorten oder Medikamente.
"Um eine gesellschaftliche Entwicklung in Richtung Kreativität, Vielfalt, offenes Wissen, Freie Kooperation und freiestmöglichen Zugang zu Inhalten zu fördern, müssen die ausufernden geistigen Monopolrechte in sinnvolle Schranken verwiesen werden. Dann profitieren sowohl die KonsumentInnen als auch die ProduzentInnen von Wissen, Informationen und Unterhaltung."
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Ausgenommen von dieser Lizenz ist Abb. 3, S. 18, die nur in der unveränderten Fassung dieses Buches weitergegeben werden darf. Das Urheberrecht hierfür liegt bei Nicole Krohn (labor@nicolekrohn.de).
Der VSA-Verlag, St. Georgs Kirchhof 6, 20099 Hamburg, hat das alleinige Recht der kommerziellen Nutzung in Form von Druckerzeugnissen.
Das Titelfoto ist von Markus Beckedahl. Es zeigt eine Protestaktion in Berlin (Potsdamer Platz) am 28.7.2004 gegen die von der Filmindustrie gestartete Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher".
Die Autoren:
Sebastian Bödeker, Freiwilliges Ökologisches Jahr mit Schwerpunkt Biopiraterie und "geistige Eigentumsrechte" (Autor der Kapitel 2, 4 und 7)
Oliver Moldenhauer, Diplomphysiker, Mitbegründer von Attac (Autor der Kapitel 1 und 5)
Benedikt Rubbel, Diplomsoziologe (Autor der Kapitel 3, 6 und 7).
Die Autoren sind aktiv in der Attac AG Wissensallmende.
Leseprobe 1
Vorwort
Dieses Buch basiert auf zahlreichen Diskussionen in der Attac-AG Wissensallmende. Unser Ziel ist es, die politische Bedeutung der geistigen Monopolrechte und der Wissensallmende darzustellen. Wir kommen aus unterschiedlichen ökonomischen Denktraditionen, z.T. eher aus der marxistischen Tradition (Benedikt Rubbel), bzw. sind eher orientiert an Ansätzen einer ökologischen und solidarischen Gesellschaft auf einer marktwirtschaftlichen Basis, wie sie z.B. von Herman Daly, Amartya Sen oder John Rawls formuliert wurden (Oliver Moldenhauer). In diesem Buch gibt es ganz im Sinne der Pluralität von Attac daher konsensuale Interpretationen und solche, die strittig sind, insbesondere in Kapitel 5 und 6. Die Kapitel sind im Autorenverzeichnis (Seite 2) namentlich zugeordnet. Wir möchten mit diesem Projekt auch ein praktisches Beispiel für freien Informationsfluss geben. Deshalb steht dieses Buch unter einer Creative-Commons-Lizenz, was in unserem Falle bedeutet, dass jedeR diesen Text zu nicht-kommerziellen Zwecken frei nutzen darf, sofern unsere Namen genannt werden. Daher findet sich dieses Buch auch zum Download im Internet. Vielen Dank an den VSA-Verlag für seinen Mut, mit diesem Buch einen ersten Versuch der Verbreitung freier Texte zu starten. Begriffe, die nicht unbedingt allen verständlich sein werden, kennzeichnen wir ebenso wie fremdsprachige Begriffe mit kursiver Schrift und erläutern sie im Glossar. Dank für Korrekturvorschläge und Diskussionen schulden wir insbesondere Daniel Auener, Jan Baden, Petra Buhr, Anette Cordes, Julian Finn, Harry Klimenta, Tony Kühn, Cristian Pietsch, Christian Schulte, Timm Zwickel. Besonders viel Input kam von Lena Bröckl, Florian Moritz, Jutta Sundermann und Rena Tangens. Für die Abbildungen 3 und 4 danken wir Nicole Krohn und Silvie Stockum. Dank auch an Gerd Siebecke und Marion Fisch (VSA) für Lektorat, Satz und Beratung. Marburg / Berlin im März 2005Sebastian Bödeker, Oliver Moldenhauer, Benedikt Rubbel
Leseprobe 2
7. Unsere Alternativen
Um eine gesellschaftliche Entwicklung in Richtung Kreativität, Vielfalt, offenes Wissen, Freie Kooperation und freiestmöglichen Zugang zu Inhalten zu fördern, müssen die im Augenblick ausufernden geistigen Monopolrechte in sinnvolle Schranken verwiesen werden. Entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck muss wieder eine Balance zwischen den Interessen der ProduzentInnen und der KonsumentInnen gefunden werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir Folgendes vor: Kulturflatrate Der Streit um Urheberrechte im Internet ist derzeit eine der wichtigsten Auseinandersetzungen im Bereich der geistigen Monopolrechte. Politik und Unterhaltungsindustrie sehen in der einfachen Kopierbarkeit von digitalen Inhalten ein Problem, das aus ihrer Sicht um jeden Preis beseitigt werden muss, mit allen technischen und juristischen Mitteln. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Unterhaltungsindustrie für die Distribution der Inhalte überhaupt noch benötigt wird. Wie in Kapitel 3 dargelegt, könnten die Inhalte über das Internet verbreitet werden: P2P-Netzwerke sind so effektiv, dass auch Privatpersonen die Verbreitung von Inhalten übernehmen können. Es müsste jedoch sichergestellt werden, dass die KünstlerInnen ausreichend bezahlt werden. Hierfür existieren eine Vielzahl von Vorstellungen. So wird teilweise davon ausgegangen, dass sich MusikerInnen vor allem durch Live-Konzerte finanzieren könnten, ihre Musik aber kostenlos als Werbemaßnahme verteilen. Andere Vorstellungen gehen davon aus, dass die künstlerische Tätigkeit durch freiwillige bzw. halbfreiwillige Spenden oder Mäzenatentum zu finanzieren sei. Bei diesen Vorschläge ist jedoch mehr als fraglich, ob sie wirklich die aus dem Wegfall des traditionellen Werkstückverkaufs hervorgerufenen Einkommensverluste aus- zugleichen in der Lage wären. Eine andere Möglichkeit wäre die von der Fairsharing-Kampagne vorgeschlagene so genannte Kulturflatrate. Ein solches Modell wird auch von WissenschaftlerInnen wie z.B. Raymond Ku, Volker Grassmuck oder William Fisher unterstützt und sieht folgendes vor: 1. Digitale Privatkopien und der Tausch von Musik und Filmen zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken werden erlaubt, auch über P2P-Netzwerke. Das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen wird aufgehoben. 2. Um den Rückgang des Verkaufs von CDs und DVDs oder anderen Medien auszugleichen, werden Gebühren auf Internetzugänge und Computer-Hardware erhoben. 3. Die Gebühren richten sich nach der Geschwindigkeit der Internetzugänge. So könnten beispielsweise für DSL-Flatrate-Zugänge 5 Euro pro Monat, für zeitbasierte ISDN-Zugänge 1 Euro und für zeitbasierte Internetzugänge per Analog-Modem 50 Ct. erhoben werden. Ein entsprechender Anteil sollte auch für andere Zugangsarten bzw. Abrechnungsmodelle erhoben werden. Hinzu käme auf privat genutzte Computerhardware eine Gebühr von 2,5% des Verkaufspreises. 4. Diese Gebühren werden direkt von den Internet-Service-Providern gezahlt, die sie dann gegebenenfalls auf ihre KundInnen umlegen. Privatpersonen haben mit der Gebührenerhebung nichts zu tun und zusätzliche personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Die Gebühr auf Computerhardware wird ebenfalls von den Händlern abgeführt. 5. Die Gebühren werden an die KünstlerInnen bzw. UrheberrechtsinhaberInnen entsprechend der Nutzungshäufigkeit ihrer Werke ausgeschüttet. Diese kann näherungsweise ermittelt werden aus der Downloadhäufigkeit in P2P-Netzwerken und/oder aus der durch die detaillierte Beobachtung einer Stichprobe der Bevölkerung hochgerechneten Nutzungshäufigkeit der Musikstücke bzw. Filme. Die Downloadhäufigkeit kann mittels Netzbeobachtung und statistischer Methoden festgestellt werden. Firmen wie BigChampagne behaupten, sie in P2P-Netzwerken recht genau nachvollziehen zu können (Howe 2003). Dies ist datenschutzrechtlich auch unbedenklich, da eine Identifizierung der UserInnen nur durch Zuordnung der IP-Adresse mit einem Realnamen möglich ist. Das detaillierte Beobachten der Nutzungsgewohnheiten einer Stichprobe der Bevölkerung wird schon seit vielen Jahren bei der Ermittlung der Fernseh-Einschaltquoten angewandt. Nach diesem Vorschlag könnten im Jahr 2003 in der BRD ca. 413 Mio. Euro an Pauschalgebühren eingesammelt werden. Sie setzen sich wie folgt zusammen:Analog: 35,9 Mio.
ISDN: 69,9 Mio.
DSL: 205,6 Mio.
Hardware: 102,2 Mio.
Summe: 413 Mio. Auf den ersten Blick scheinen diese Beträge nicht auszureichen, die Verluste der Unterhaltungsindustrie auszugleichen. So beklagte die IFPI im Jahr 2002 für die BRD durch Privatkopien und P2P-Netzwerke einen Verlust von 5,6 Mrd. Euro. Der Bundesverband audiovisuelle Medien behauptet, seinen Mitgliedsfirmen sei im Jahr 2002 ein Verlust von über 800 Mio. Euro entstanden. Allerdings sind diese Zahlen offensichtlich übertrieben, denn nicht jeder Kopie entspricht ein nicht getätigter Kauf, und bei Privatkopien und der Distribution über das Internet verringern sich auch die Kosten. Nach Angaben der Computer-Zeitschrift c’t fallen 61% der Kosten einer CD in Vertrieb und Handel an (Hansen 2004). Diese Kosten entfallen bei Privatkopien und der Internetdistribution über P2P-Netwerke. Die Kosten für Privatkopien (Rohlinge, CD/DVD-Brenner) und Internetdistribution (Bandbreite) werden von den UserInnen bereits aus eigener Tasche gezahlt. Demnach müssten nur die Kosten für die Kreativen (MusikerInnen, TextdichterInnen und KomponistInnen sowie AgentInnen, ProduzentInnen und Aufnahme) sowie – zumindest teilweise – die Kosten für Labels und Werbung ausgeglichen werden. Auch hier darf man nicht von der Anzahl der Privatkopien und der Internetdownloads ausgehen. Vielmehr gilt es, die tatsächlichen Verluste der Unterhaltungsindustrie auszugleichen. Dass mit den gleichen Mitteln heutzutage mehr Personen Musik hören können als noch vor einem Jahrzehnt, ist ein Resultat des technischen Fortschritts, der so der Bevölkerung zugute kommen sollte. Der Umsatz der Musikindustrie in der BRD erreichte im Jahr 1997 mit 2,755 Mrd. Euro seinen Gipfel. Er fiel 2003 auf 1,816 Mrd. Euro. Angenommen, diese Differenz ginge allein auf Privatkopien und P2P-Netzwerke zurück, müsste höchstens diese Summe ausgeglichen werden. Und das nicht einmal vollständig, sondern nur 39% davon, also die Kosten für die Kreativen und die Labels. Das entspricht wiederum 370 Mio. Euro und ließe sich leicht durch Pauschalgebühren aufbringen. Im Augenblick macht die Filmindustrie Jahr für Jahr Rekordgewinne und hat demnach kaum unter Umsatzrückgängen durch P2P-Netzwerke zu leiden. Deshalb müsste zunächst nur ein geringer Teil der Pauschalgebühren für die Entschädigung der Filmindustrie aufgewendet werden. Ein gewisser Anteil sollte jedoch an die Filmförderungsanstalt gezahlt werden, um damit die Produktion deutscher Spielfilme zu unterstützen. Denn die FFA profitiert über die Filmabgabe der Videowirtschaft u.a. vom Verkauf von Videos und DVDs. Die Kulturflatrate sollte sinnvollerweise international oder zumindest auf europäischer Ebene eingeführt werden, wäre aber auch im nationalen Rahmen denkbar. Kultursteuer Solange der Verkauf von Werkstücken einen entscheidenden Anteil bei der Finanzierung der Kreativen ergeben kann, ist die Kulturflatrate ein geeignetes Mittel zur zusätzlichen Vergütung von KünsterInnen. Sollte jedoch ein großer Teil der Kulturgüter frei über das Internet verteilt werden, müsste sie vermutlich sehr stark erhöht werden. In diesem Fall würden sich die negativen Effekte einer indirekten Steuer, die Arme ähnlich stark belastet wie Reiche, bemerkbar machen. Wenn die Kosten für Internetzugänge weiter stark fallen, könnte die Kulturflatrate in einigen Jahren den größten Posten ausmachen. Dies würde Umgehungsversuche attraktiv machen. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Kulturflatrate durch eine Art Kultursteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer ersetzt werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass diese Steuer sozial gerechter wäre, d.h. Personen mit geringen Einkommen müssten wenig Steuern bezahlen, Personen mit hohem Einkommen dagegen mehr. Sinnvollerweise würden auch die Rundfunkgebühren in diese Steuer einbezogen werden, die bereits im Jahr 2004 mindestens 6,2 Mrd. Euro pro Jahr einbringen (KEF 2003: 128). Dann könnte auch die GEZ wegfallen, die – nach Meinung ihrer KritikerInnen – die gesamte Bevölkerung einer permanenten Rasterfahndung unterzieht. Die Einführung einer neuen Steuer ist auf den ersten Blick sicherlich unpopulär, jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch digitale Medien und das Internet die Distributionskosten insgesamt deutlich sinken werden. Trotz der Einführung einer neuen Steuer müsste die Bevölkerung durchschnittlich weniger Geld für den Zugriff auf Kulturgüter ausgeben, als dies heute der Fall ist. P2P-Netzwerke könnten bei einer Legalisierung mittelfristig auch Radio und Fernsehen ersetzen. Sendeanstalten könnten ihre Inhalte über das Internet mittels P2P-Netzwerken an die KonsumentInnen verteilen. Die BBC ist jetzt schon dabei, große Teile ihres Filmarchivs online zu stellen. Weitere Vorschläge zum Urheberrecht Neben der Einführung einer Kulturflatrate ist eine weitere Lockerung des Urheberrechts sinnvoll. Die hier dargestellten Vorschläge orientieren sich an der vom US-amerikanischen Rechtsprofessors Lawrence Lessig vorgeschlagenen Modifikation des Copyrights (Lessig 2004: 287ff.). 1. Die Dauer des Urheberrechts sollte auf 25 Jahre verkürzt werden, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 25 Jahre besteht. Eine maximale Schutzdauer von 50 Jahren sollte mehr als ausreichen, um eine kommerzielle Verwertung der Inhalte sicherzustellen. 2. Registrierung der Nutzungsrechte: UrheberInnen sollten die Nutzungsrechte ihrer Werke bei einem Register anmelden. Das hätte den Vorteil, dass leicht und problemlos festgestellt werden kann, wer InhaberIn dieser Rechte ist und demnach die kommerzielle Nutzung lizenzieren kann. 3. Kennzeichnung der Werke: Alle urheberrechtlich geschützten Werke sollen durch ein Symbol gekennzeichnet werden. Hierdurch würde klar signalisiert, wer das Urheberrecht besitzt, und dass derjenige seine Rechte durchsetzen will. Ein Verzicht auf diese beiden Formalitäten würde nicht bedeuten, dass das Urheberrecht erlischt, wie dies im alten angloamerikanischen System der Fall war, sondern nur, dass die Urheberrechtsinhaber andere wegen kommerzieller Nutzung ihrer Werke nicht verklagen können. Darüber hinaus sollten DRM-Systeme verboten werden, wenn sie die informationelle Selbstbestimmung aushöhlen. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Mechanismen wie Zwangsregistrierung, Device-Revocation, Traitor-Tracking und Unveröffentlichung von Inhalten eingesetzt werden. Die von Lawrence Lessig im Jahr 2002 gegründete Organisation Creative Commons (CC) wirbt dafür, dass UrheberInnen bestimmte Verwertungsrechte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, ohne völlig auf ihr Urheberrecht zu verzichten. Wichtigstes Instrument dafür sind juristisch wasserdichte Lizenzen für bestimmte Werkgattungen und bestimmte Rechtsräume, zwischen denen die UrheberInnen auf der CC-Website wählen können. Eine CC-Lizenz macht es für die UrheberInnen sehr einfach, bestimmte Rechte, die sie nicht benötigen, abzugeben. Sie können jedoch andere Rechte behalten. Zudem haben sie die Möglichkeit, Verlagen oder anderen VerwerterInnen individuell weitergehende Rechte einzuräumen. Freie Software Zentral für eine weitere positive Entwicklung der freien Software ist, dass Software und Ideen nicht patentierbar sind. Deshalb fordern wir ein Verbot von Softwarepatenten. Freie Software wird zu einem bedeutenden Teil von ProgrammiererInnen in ihrer Freizeit und von StudentInnen geschrieben. Die in einem anderen, sozialpolitischen Zusammenhang von Attac erhobene Forderung nach einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung und einer allgemeinen Grundsicherung, die ein Leben in Würde ermöglicht, könnte daher auch die Produktion freier Software anregen. Dagegen wird ihre Weiterentwicklung auch durch den zunehmenden Sozialabbau, durch Lohnsenkungen, Arbeitszeitverlängerungen und durch Einführung von Studiengebühren gefährdet. Wissenschaft und Forschung Die Ergebnisse von öffentlich finanzierter Forschung und Softwareentwicklung sollten frei zugänglich sein. Dies kann z.B. durch ihre Veröffentlichung auf allgemein zugänglichen Wissenschaftsservern geschehen, die von Universitätsbibliotheken oder anderen Organisationen eingerichtet werden können. Ähnlich wie bei heutigen Fachzeitschriften sollte das Peer-Review, also die Begutachtung durch andere WissenschaftlerInnen, beibehalten werden. Dies würde vermutlich weniger kosten als das bisherige System, denn insbesondere für naturwissenschaftliche Fachzeitschriften müssen die Bibliotheken oft exorbitant hohe Preise zahlen. Zudem setzen die privaten Wissenschaftsverlage immer häufiger DRM ein, um den Zugang zu diesen Zeitschriften strikt zu kontrollieren und einzuschränken. Dies ist umso weniger gerechtfertigt, als die Produktion dieses Wissens meistens durch die Öffentlichkeit gefördert wurde und es den Zeitschriften in der Regel auch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Wir fordern, dass alle Forschungsergebnisse, die öffentlich finanziert wurden, frei zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass keine Patente angemeldet werden und Texte und Daten unter einer freien Lizenz wie z.B. Creative-Commons publiziert werden. Alternativen im Bereich Agrar und Pharma Das TRIPS-Abkommen erzwingt im Bereich der geistigen Monopolrechte Mindeststandards, die insbesondere die Entwicklung von Ländern des Südens mehr blockieren als fördern. Wir fordern daher die Abschaffung des TRIPS-Abkommens. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, muss es zumindest radikal entschärft werden. Solange das TRIPS noch in Kraft ist, muss es möglichst entwicklungsländerfreundlich ausgelegt werden, insbesondere was den Schutz von Pflanzen, Tieren und Organismen durch geistige Monopolrechte betrifft. Seine Ausnahmeklauseln müssen ausgeweitet werden. Insbesondere Entwicklungsländer müssen die Möglichkeit bekommen, alternative Systeme zum Schutz biologischer Ressourcen einzuführen, die den jeweiligen ökonomischen, sozialen und kulturellen Besonderheiten des Landes gerecht werden können. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Gensequenzen von Menschen, Tieren und Pflanzen patentiert. Eine solche Entwicklung nutzt nur wenigen großen Life-Science-Konzernen, während Medikamente erheblich teurer werden und die Gefahr besteht, dass der medizinische Fortschritt abgewürgt wird (s. Kap. 2). Im Bereich der Gesundheitspolitik könnten ohne Patente weitaus mehr Menschen die Kosten für Behandlungen und Medikamente tragen. Wir fordern daher, dass zumindest lebenswichtige Grundsatzpräparate von der Patentierbarkeit ausgenommen werden. Insbesondere die Entwicklungsländer sollten die Möglichkeit erhalten, Medikamente ganz von der Patentierbarkeit auszunehmen. Solange das politisch nicht durchsetzbar ist, sollten Entwicklungsländer es zumindest deutlich leichter haben als bisher, Zwangslizenzen zu vergeben, um so patentierte Arzneimittel billiger herzustellen bzw. zu importieren. Um Sperrpatente zu verhindern, sollten nur noch genau beschriebene technische Anwendungen patentierbar sein, aber nicht mehr ein Gen als solches und damit alle möglichen zukünftigen Anwendungen. Patente auf Leben müssen verhindert werden. Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace spricht sich auch eine überwältigende Mehrheit von 84,1% der deutschen Bevölkerung gegen die Patentierung von Genen, Pflanzen, Tieren und Teilen des menschlichen Körpers aus. 61,7% der Befragten wollen, dass Patente auf Leben durch politisches Eingreifen verboten werden (Greenpeace 2000). Da das heutige System geistiger Monopolrechte nicht dazu geeignet ist, die Erforschung von Krankheiten zu fördern, die besonders Menschen in armen Regionen betreffen, müssen mehr öffentliche Mittel für die Erforschung gesundheitlicher Probleme bereitgestellt werden. Traditionelles Wissen der indigenen Völker muss vor Biopiraterie der Pharmakonzerne geschützt werden. Es ist bewahrenswert und zu schützen, aber nicht durch geistige Monopolrechte, sondern dadurch, dass der freie Zugang zu diesem Wissen und seinen Ableitungen für die gesamte Menschheit sichergestellt wird. Die Bemühungen, traditionelles Wissen in Datenbanken zu sammeln und frei zur Verfügung zu stellen, müssen weiter vorangetrieben werden. Bei der Erteilung von Patenten können diese eine wichtige Rolle spielen, da traditionelles Wissen bislang kaum schriftlich festgehalten wird und somit bei der "Neuheitsprüfung" eines Patents zu wenig Beachtung findet. Die Rechte indigener Gemeinschaften müssen international anerkannt werden. Indigene Gemeinschaften müssen zudem bei Entscheidungen, die den Umgang mit ihren pflanzengenetischen Ressourcen betreffen, mit einbezogen werden. Durch geistige Monopolrechte und genverändertes Saatgut geraten Landwirte immer stärker in Abhängigkeit von transnationalen Saatgutfirmen, die ihre Machtstellung vor allem durch ein juristisch durchsetzbares Nachbauverbot für Saatgut erreichen. Die Nachbauverbote und -gebühren im Sortenschutz bzw. im Patentrecht sollten aufgehoben werden. Das lebenswichtige Recht, Pflanzen zu züchten und frei weiterzugeben, darf durch geistige Monopolrechte nicht beeinträchtigt werden. Durch öffentliche Forschungsfinanzierung im Bereich der Landwirtschaft sollte das Welterbe der pflanzengenetischen Ressourcen bewahrt werden, indem Varietäten frei zur Verfügung gestellt werden. Industrie- und Entwicklungsländer sollten außerdem den Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Lebensmittel und Landwirtschaft ratifizieren, um einen ersten Schritt zu unternehmen, die Artenvielfalt sicherzustellen und die Welternährung nicht zu gefährden. Aufgaben der sozialen Bewegungen Unsere Vorschläge werden sich nur durchsetzen lassen, wenn sich eine starke soziale Bewegung dafür einsetzt und es gelingt, der Öffentlichkeit den Wert der Wissensallmende und die Gefahren und Probleme des heutigen Stands der geistigen Monopolrechte bewusst zu machen. Eine solche Bewegung steht heute noch ganz am Anfang. Allerdings gibt es einige Initiativen, die zu bestimmten Teilgebieten der Wissensallmendeproblematik arbeiten. Diesen Initiativen fehlt noch weitgehend die Erkenntnis, dass alle diese Probleme gemeinsame Ursachen haben. Auch andere soziale Bewegungen und NGOs könnten durch ihr Beispiel Widerstand gegen die zunehmende Kommerzialisierung der Kultur leisten, u.a. indem sie ihre Inhalte soweit wie möglich unter einer freien Lizenz wie Creative Commons veröffentlichen und sie im Internet kostenlos zugänglich machen. Im Attac-Bundesbüro wird soweit wie möglich freie Software eingesetzt. 2004 und 2005 hat Attac durch kr2 media data ein Programm zur Mitglieder- und Spendenverwaltung entwickeln lassen (MOVE), das unter einer freien Softwarelizenz veröffentlicht wird und so auch anderen Organisationen und sozialen Bewegungen zur Verfügung steht. Fazit Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, profitieren sowohl die KonsumentInnen als auch die ProduzentInnen von Wissen, Informationen und Unterhaltung. Die KonsumentInnen, weil die Kosten für den Zugang zu Inhalten sinken werden und mehr Inhalte verfügbar sind. Diese Inhalte wären zudem vielfältiger und nicht ausschließlich auf Profit ausgerichtet, wie dies heute z.B. bei vielen Filmen, Musikstücken und Büchern, aber auch bei der Forschung in anderen Bereichen wie z.B. Medikamente und Saatgut der Fall ist. Die ProduzentInnen, weil bei einem Rückgang der Bedeutung der Unterhaltungsindustrie als vermittelnder Instanz möglicherweise auch mehr KünstlerInnen von ihrem Schaffen leben können. Durch diese Entwicklung könnte auch die zunehmende Kommerzialisierung in anderen Bereichen der Gesellschaft zurückgedrängt werden. Während die Unterhaltungsindustrie durch ihre Inhalte die Akzeptanz neoliberaler Werte fördert, könnte eine solche alternative Regelung im Bereich der Kultur auch ein Beispiel für andere Bereiche der Gesellschaft darstellen. Was auf dem Spiel steht, fasste John Gilmore von der amerikanischen EFF in seinem Essay "Was falsch ist am Kopierschutz" zusammen: "Es ist falsch, dass wir zwar Technologien erfunden haben, mit denen wir Mangel abschaffen können, dass wir sie aber freiwillig zugunsten der Leute in den Wind schießen, die vom Mangel profitieren. Wir haben jetzt die Möglichkeit, beliebige Informationen, die kompakt auf digitalen Medien untergebracht werden können, zu duplizieren. Wir können sie weltweit vervielfältigen und Milliarden von Menschen zur Verfügung stellen – zu sehr niedrigem Preis und für alle erschwinglich." (Gilmore 2001)
Leseprobe 3
Inhalt:
Vorwort (Leseprobe)
1. Einleitung
Geistiges Eigentum als virtuelles Öl des 21. Jahrhunderts
Auseinandersetzungen in der Wissensgesellschaft
2. Lizenz auf Leben
Die biotechnologische Revolution
Patente auf Leben
Medizinische Forschung und Medikamentenversorgung
Landwirtschaft und Saatgutzüchtung
Biopiraterie und die Aneignung genetischer Ressourcen
Fazit
3. Aufstieg und Fall des freien Internet
Die traditionellen Massenmedien
Das Internet und die digitalen Medien
"Rip, Mix, Burn"
"Peer-to-Peer"
Freie Software
Freie Meinungsäußerung
"Überwachen und Strafen"
Softwarepatente
Digital Rights Management
4. Internationale Übereinkommen zu geistigen Monopolrechten
Die WIPO
Die WTO und das TRIPS-Abkommen
Die UPOV-Konvention
EPÜ und EPA
Weitere Verträge
5. Volkswirtschaftliche Betrachtung geistiger Monopolrechte
Besonderheiten von Wissensgütern
Begründungen geistiger Monopolrechte
Nachteile geistiger Monopolrechte
Marken und geographische Herkunftsbezeichnungen
Fazit
6. Ökonomische Bedeutung der geistigen Monopolrechte
Geistige Monopolrechte in der New Economy
Enteignungsökonomie
Die Unterhaltungsindustrie als Leitindustrie des 21. Jahrhunderts
7. Unsere Alternativen (Leseprobe)
Kulturflatrate
Kultursteuer
Weitere Vorschläge zum Urheberrecht
Freie Software
Wissenschaft und Forschung
Alternativen im Bereich Agrar und Pharma
Aufgaben der sozialen Bewegungen
Fazit
Glossar
Literatur