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Norman Paech / Alfred Rinken / Dian Schefold / Edda Weßlau (Hrsg.)

Völkerrecht statt Machtpolitik

Beiträge für Gerhard Stuby

440 Seiten | 2004 | EUR 29.80 | sFr 51.80
ISBN 3-89965-089-1 1

Titel nicht lieferbar!

 

Im Zentrum dieses Bandes steht das Völkerrecht als das Mittel, Machtpolitik in den internationalen Beziehungen zu beurteilen und zu begrenzen.


Die Bedeutung des Völkerrechts scheint auf der Hand zu liegen. Schließlich bleibt die Globalisierung nicht ohne politische, wirtschaftliche und soziale Folgen. Daraus ergeben sich Fragen nach der Rolle der Nationalstaaten und der Durchsetzbarkeit einer weltweiten Friedensordnung.

Die Autorinnen und Autoren dieses Buches – das anlässlich des 70. Geburtstages von Gerhard Stuby erscheint – liefern, auch über die Rechtswissenschaft hinaus, Beiträge zu den Themen:
– Aus der Geschichte des Völkerrechts
– Zur Ordnung der Gegenwart
1. Staaten als Akteure
2. Völkerrecht als Recht
3. UNO und kollektive Friedenssicherung
4. Menschenrechte und ihr internationaler Schutz
– Innerstaatliche Aspekte

Leseprobe 1

Einleitung

I. Gerhard Stuby wird am 13. Juni 2004 siebzig Jahre alt. Geboren und aufgewachsen in Saarbrücken und daher schon früh auch dem romanischen Kulturkreis zugewandt, studierte er nach humanistischem Abitur erst katholische Theologie, dann Rechtswissenschaft, beides verbunden mit Philosophie, in Trier, München, Grenoble und schließlich Freiburg. Dort legte er die juristischen Staatsexamina ab. Parallel dazu verfasste er seine Dissertation über "Recht und Solidarität im Denken von Albert Camus"[1]. Damit promovierte er 1963 bei Erik Wolf in Freiburg. Die Dissertation kann als Programm verstanden werden: Recht im Sinn einer "justice vivante", der Gerechtigkeit an Stelle der Gewalt, Solidarität als dessen durch die Liebe bestimmte Konkretisierung. Auch die Übertragung auf die Ordnung der Völker zur Sicherung des Friedens wird bereits angesprochen. Es folgten Assistentenjahre bei Wolfgang Müller-Freienfels in Freiburg – was schon früh zur Auseinandersetzung mit der Gleichberechtigungs-Problematik führte[2] – und bei Alexander Hollerbach in Mannheim. Das Buch zur "Disziplinierung der Wissenschaft",[3] das in den Auseinandersetzungen jener Jahre Stellung nimmt, war hoch umstritten. Der Konflikt wurde, nach einer politikwissenschaftlichen Vertretungsprofessur in Marburg 1970, im folgenden Jahr, 1971, durch einen Ruf auf die Professur für öffentliches Recht und wissenschaftliche Politik an die neu gegründete Universität Bremen entschieden. Damit hatte Gerhard Stuby die Wirkungsstätte gefunden, die den Ausgangspunkt für seine weitere Arbeit bildete. Diese begann zunächst mit großem Engagement in Aufbau und juristischer Lehre an der Universität Bremen. Stuby war 1971-1973 Mitglied der Gesetzgebungskommission für die einstufige Juristenausbildung, 1975-1976 Konrektor, um nur zwei seiner zahlreichen Ämter in Studiengang, Fachbereich und Universität in jenen Jahren zu nennen. So kann er als einer der Gründungsväter einer Universität und einer juristischen Ausbildung angesehen werden, die "in der sich wandelnden Gesellschaft dem Anspruch einer rechtsstaatlichen, demokratischen und sozialstaatlichen Verfassung genügt", wie es § 2 Abs. 1 des 1973 erlassenen Bremischen Juristenausbildungsgesetzes forderte. Stuby nahm diesen Auftrag beim Wort. Seine Arbeiten der 1970er Jahre behandelten, oft mit und neben scharfer Kritik an Anforderungen an die politische Treuepflicht, die in Berufsverbote ausmündeten, u.a. "Bürgerliche Demokratietheorien in der Bundesrepublik",[4] "Das Grundgesetz, seine Entstehung, seine Veränderungen und seine Perspektiven",[5] "Geschichte der deutschen Sozialdemokratie 1863-1975",[6] "Die Entstehung des Grundgesetzes",[7] "Bemerkungen zum verfassungsrechtlichen Begriff 'freiheitliche demokratische Grundordnung'".[8] Daneben wirkte er als Verfasser zahlreicher Beiträge und Mitherausgeber der "Blätter für deutsche und internationale Politik" (bis heute) und von "Demokratie und Recht." Diese Arbeit strahlte über den Bereich der Universität und Deutschlands hinaus. Stuby wurde Vorsitzender der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (1972-1977) und in der Folge seit 1976 Vizepräsident, zeitweilig auch Generalsekretär der Association Internationale des Juristes Démocrates. In diesen Funktionen war er mehrfach in Untersuchungsmissionen im Bereich des Menschenrechtsschutzes tätig, vor allem im Zusammenhang mit Chile, El Salvador, Irak, Mexiko, Palästina, Vietnam und Kambodscha. Das hatte zahlreiche Veröffentlichungen zu Fragen der Menschenrechte und zu internationalen Konflikten zur Folge.[9] Dabei spielte auch die Stellung Deutschlands eine maßgebende Rolle, unter den Aspekten der Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs[10] und seiner Bewältigung[11] wie auch unter dem Aspekt der Folgen für die Souveränität der Bundesrepublik.[12] "Die 'gefesselte' Souveränität der Bundesrepublik"[13] fasste diese Gesichtspunkte, wichtig auch im Folgenden, vorerst zusammen. Bei all dem lag die Verbindung zu andern Kritikern der Entwicklung der Bundesrepublik wie Wolfgang Abendroth, in dessen von ihm mit herausgegebener Festschrift Stuby scharfe Kritik am Nachrüstungsbeschluss der Bundesregierung übte,[14] nahe. Zugleich erforderte die Position Versuche des Ausgleichs mit den sozialistischen Staaten und Verständnis für sie. Stuby hat sich damit viele Feinde gemacht und den Anstoß zu Kontroversen auch mit ihm näher Stehenden gegeben. Aber wer ihn kannte, wusste um die für ihn unverrückbare Grenze wissenschaftlicher Liberalität und freiheitlicher Gesinnung. Am deutlichsten wurde dies, als einer der erwähnten "Beiträge für Wolfgang Abendroth" wegen der Kritik eines Autors am real existierenden Sozialismus dem zunächst in Aussicht genommenen Verlag missfiel. Die "Beiträge" erschienen mit dem inkriminierten Aufsatz, aber in einem andern Verlag. Seit Mitte der 1980er Jahre trat für Stuby das Völkerrecht – auch in der akademischen Ausbildung – stärker in den Vordergrund. Gewiss, das bedeutete keinen Paradigmenwechsel. Die bisherigen Themen blieben bedeutsam und Gegenstand weiterer Beiträge.[15] Sie erhielten auch neue Facetten, etwa im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes,[16] der unmittelbaren Demokratie[17] und der Ärztekammern zwischen ständischer und demokratischer Organisation.[18] Ferner gaben die Wandlungen in Ost- und Mittelosteuropa nach schwierigen Neuorientierungen[19] Anlass zur Untersuchung der neuen Ordnungsformen.[20] Aber in den Mittelpunkt rückte doch das Völkerrecht als das Mittel, Machtpolitik in den internationalen Beziehungen zu beurteilen und zu begrenzen. Dem diente das große, 1994 erstmals mit Norman Paech veröffentlichte Buch. Es stellte den Rahmen für viele der genannten und weitere in den folgenden Jahren veröffentlichte Arbeiten,[21] auch aus aktuellem Anlass,[22] dar – und bedurfte daher und auch weil es bald vergriffen war, schon nach wenigen Jahren der Neubearbeitung. Diese, teilweise substanziell verändert und mit etwas stärkerem Akzent auf der normativen Funktion des Völkerrechts, erschien 2001.[23] Dass dies keinen Abschluss des Lebenswerks bedeutet, zeigt vor allem das wachsende Interesse des Jubilars an Problemen der Kontinuität deutscher Außenpolitik.[24] II. Auf das erwähnte Hauptwerk wollen die folgenden Beiträge antworten. Dazu haben sich dem Jubilar freundschaftlich verbundene Bremer Kolleginnen und Kollegen, auch Schülerinnen und Schüler, und weitere Gesprächspartner aus dem persönlichen und fachlichen Umfeld, zum Teil über die Grenzen der Rechtswissenschaft hinweg, zusammengefunden. Die folgenden Beiträge, alle geprägt vom Dank für das Einfühlungsvermögen, die Fragen, Anregungen und Herausforderungen des Jubilars, sind daher entsprechend der Gliederung von "Völkerrecht und Machtpolitik" angeordnet, auch wenn diese Zuordnung nicht überall aufgeht, einzelne "Ausblicke" auch in die Breite des Fachs gerichtet sind. Auch formale Unterschiede der Beiträge – teils mit Fußnoten-Apparaten juristischer Prägung, teils mit Bibliographien, wie in den Politischen Wissenschaften üblich – sind nicht übertüncht worden. Wohl aber eint Autorinnen und Autoren der gemeinsame Wunsch nach weiterem Gespräch mit dem Jubilar und deshalb der gemeinsame Glückwunsch für weiteres Wohlergehen, bei der Arbeit an der ihn gegenwärtig beschäftigenden völkerrechtsgeschichtlichen Grundlagenforschung wie im persönlichen Bereich. Der Hamburger Stiftung Wissenschaft und Politik, der Vereinigung der Uni-Freunde Bremen und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen der BRD danken wir für Druckkosten-Zuschüsse. Norman Paech / Alfred Rinken / Dian Schefold / Edda Weßlau [1] als Buch erschienen Frankfurt 1965.
[2] Wie gleichberechtigt sind Mann und Frau? In: Leon Cortinas-Pelaez (Hrsg.), Homenaje a Enrique Sayagues Laso, Bd. 3, Madrid 1969, S. 51ff.
[3] Disziplinierung der Wissenschaft. Zur Rechtmäßigkeit studentischer Kampfmaßnahmen. Frankfurt 1970.
[4] In: R. Kühnl (Hrsg.), Der bürgerliche Staat der Gegenwart, Reinbek 1972, S. 87ff. – Diese und die folgenden Angaben streben keinerlei Vollständigkeit an, sollen aber ein Licht auf wichtige Arbeitsfelder des Jubilars werfen.
[5] In: Das Grundgesetz. Verfassungsentwicklung und demokratische Bewegung in der BRD, Köln 1974, S. 9ff.
[6] Zusammen mit Fülberth, v. Freyberg u.a., Köln 1975.
[7] Mit Udo Mayer, Köln 1976.
[8] Erstmals DuR 2, 1976, S. 143ff., weitergeführt in: Peter Römer (Hrsg.), Der Kampf um das Grundgesetz, Abendroth-Kolloquium 1976, S. 114ff.
[9] Vgl. etwa Chile, Ein Schwarzbuch (mit Bartsch, Buschmann, Wulff), Köln 1974; Internationales Juristenseminar über Vietnam, DuR 1975, S. 70ff.; Zum Thema KSZE und Menschenrechte, Blätter 2/1977, S. 132ff.; Kein Platz für das palästinensische Volk? Blätter 9/1982, S. 1097ff., 10/1982, S. 1214ff.
[10] Der Hitler-Stalin-Pakt als Ursache des Zweiten Weltkrieges? Blätter 9/1979, S. 1094ff.; Hätte der Zweite Weltkrieg verhindert werden können? Blätter 1/1983, S. 53ff.; Von Versailles nach Stalingrad, Festschrift Kreck, Köln 1983, S. 193ff.
[11] Dreißig Jahre Potsdamer Abkommen, Blätter 3/1975, S. 251ff.; Warum NS-Verbrechen nicht verjähren dürfen, Blätter 11/1978, S. 1290ff.; Rechtliches Gehör und Nürnberger Prozeß, Heinrich Hannover zum 60. Geburtstag, Hamburg 1985, S. 167ff.; Politik als Verbrechen. 40 Jahre "Nürnberger Prozesse" (mit M. Hirsch, N. Paech, Hrsg.), Hamburg 1986.
[12] Die Entwicklung der Bundesrepublik im Ost-West-Konflikt, in: U. Albrecht u.a. (Hrsg.), Geschichte der Bundesrepublik, Köln 1979/80, S. 201ff.; Vom Gleichgewicht des Schreckens zur gleichen Sicherheit, Köln 1984.
[13] Heilbronn 1987.
[14] Der Nachrüstungsbeschluß im Lichte des Völkerrechts, in: N. Paech/ G. Stuby (Hrsg.): Wider die herrschende Meinung. Beiträge für W. Abendroth, Frankfurt 1982, S. 120ff. Dazu und zum folgenden Schefold, KJ 1985, S. 201ff.
[15] Hingewiesen sei etwa auf: Lehren des Münchener Abkommens, Blätter 9/1988, S. 1129ff.; Friedensstaatlichkeit, DuR-Sonderheft 1989, S. 158ff.; Die SPD 1945-1949 und 1949-1959, in: Freyberg u.a., Geschichte der deutschen Sozialdemokratie, 2. Aufl. Köln 1989 (vgl. oben Fn. 6); Münchener Abkommen und: Hitler-Stalin-Pakt, in: Die Zeit davor, Berlin 1989, S. 35ff., 153ff.; Das "Großgermanische Reich", ein eliminatorisches Gegenmodell zum Völkerbund, in: Albrecht u.a. (Hrsg.), Die Welt zwischen Recht und Gewalt, Hamburg 2003, S. 224ff.
[16] Recht auf Entwicklung und die Problematik der Rechte der 3. Generation, in: Menschenrechte-Wege zum gemeinsamen Verständnis in Ost und West, Berlin 1988, S. 85ff.; Völkerrechtliches Folterverbot, Verpflichtung der Türkei, Paris 1988; Der Universalitätsanspruch der Menschenrechtserklärung von 1789, in: A. Herzig u.a. (Hrsg.), "Sie, und nicht Wir". Die Französische Revolution und ihre Wirkung auf Norddeutschland und das Reich, Bd. 2, Hamburg 1989, S. 811ff.; Universalismus versus Partikularismus. Die Menschenrechte der dritten Generation. Aus Politik und Zeitgeschichte B46-47/1998, S. 27ff.; Internationale Menschenrechte, in: R. Fournet-Betancourt/ H.J. Sandkühler (Hrsg.), Begründungen und Wirkungen von Menschenrechten im Kontext der Globalisierung, Frankfurt 2001, S. 120ff.
[17] Dazu nach dem Beitrag: Volksbefragung gegen Raketenstationierung? (mit B. Docke), Blätter 7/1983, S. 906ff., insb. Volksentscheid, in: V. Kröning u.a. (Hrsg.), Handbuch der Bremischen Verfassung, Baden-Baden 1991, S. 288ff.; Hut ab vor dem Volk, aber Quoren müssen her! In: A. Bovenschulte u.a. (Hrsg.), Festschrift Schefold, 2001, S. 243ff.
[18] Verhältniswahlrecht und Ärztekammern, Demokratisches Gesundheitswesen 1986 H. 3; Risse im Monolith? Zur verfassungsrechtlichen Verträglichkeit des Ärztekammerwesens in der Bundesrepublik Deutschland, Rechtsgutachten, Bremen 1988 (vgl. auch DuR 1988, S. 302ff.); Kammer oder Lobby: Beides zusammen geht nicht! (mit Gine Elsner), Sozialismus 2003 H. 6.
[19] Nach: Let’s go West, DuR 1989, S. 363ff.: Eine sehr persönliche Entgegnung: Apologie der Mauer? DuR 1990, S. 198ff.
[20] Fortbestand der SU oder Nachfolge. Blätter 10/1991, S. 1223ff. und vor allem der von Stuby herausgegebene Sammelband: Föderalismus und Demokratie. Ergebnisse eines deutsch-sowjetischen Symposions, Baden-Baden 1992; Die sowjetische Föderation (UdSSR): Entstehung und Zerfall, in: J. Kramer (Hrsg.), Föderalismus zwischen Integration und Sezession, Baden-Baden 1993, S. 85ff.
[21] So zur internationalen Strafgerichtsbarkeit Beitrag und Mitherausgabe (mit G. Hankel): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen. Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburg 1995; Wenigstens Gerechtigkeit? Konkret 9/1995, S. 16ff.; Die Gerichtshöfe von Nürnberg und Den Haag Sternstunden der internationalen Gerechtigkeit? In: Deppe u.a. (Hrsg.), Antifaschismus, Für R. Kühnl, Heilbronn 1996, S. 359ff.; Kriegsverhütung durch friedliche Streitschlichtung? In: Klebe u.a. (Hrsg.), Festschrift Däubler, Frankfurt 1999, S. 773ff.; Die Aufarbeitung von Verbrechen durch internationale Strafgerichte (mit G. Hankel), in: Bock/ Wolfrum (Hrsg.), Umkämpfte Vergangenheit, Göttingen 1999, S. 247ff.; Von Nürnberg nach Den Haag, Blätter 8/2001, S. 903ff.; Internationaler Terrorismus und Völkerrecht, Blätter 11/2001, S. 1330ff.
[22] Vgl. neben der letzten Anm. etwa Die völkerrechtliche Grundlage der Aktivität der UNO auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, in: Krieg in Jugoslawien – nur ein jugoslawischer Krieg? Dresden 1996, S. 17ff.; Moral vor Völkerrecht, Sozialismus 11/1998, S. 7ff.; Ist die UNO ein Auslaufmodell (mit N. Paech), Hamburg 1999, S. 147ff.; Rambouillet oder von den Bemühungen, ein Gespenst loszuwerden, in : J. Klotz (Hrsg.), Der gerechte Krieg? Bremen 2000, S. 107ff.; "Humanitäre Interventionen" als Problem der Menschenrechte und des Völkerrechts, in: Völkerrecht und Rechtsbewusstsein für eine globale Friedensordnung, Dresden 2000, S. 19ff.
[23] N. Paech/ G. Stuby, Machtpolitik und Völkerrecht in den internationalen Beziehungen, Baden-Baden 1994; dies., Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen, 2. Aufl. Hamburg 2001.
[24] Erkennbar etwa an den Vorstudien: Friedrich Gaus: Graue Eminenz oder Notar des Auswärtigen Amtes? In: Marschang/ Stuby (Hrsg.), No habrá olvido, Festschrift Quinteros-Yanez, Hamburg 1996, S. 123ff.; Friedrich W. Gaus. Vom Kronjuristen des Deutschen Reiches zum Kronzeugen der Anklage, Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 2000, S. 78ff.

Inhalt:

Einleitung (Leseprobe)

Aus der Geschichte des Völkerrechts


Hermann Klenner
Die Gerechtigkeit des William Godwin und das Eigentum
Bernd Marschang
Menschenrechte zweiter Klasse?
Christoph U. Schminck-Gustavus
Völkerrecht und Kriegsverbrechen
"Case seven" – Streiflichter zum Nürnberger Prozess gegen die "Südost-Generäle" 1947-48

Zur Ordnung der Gegenwart


1. Staaten als Akteure
Dian Schefold
Von der Relativität des Staatsbegriffs
Ein Blick zurück auf Rousseau – und nach vorn
Andreas Fisahn
Konsequenzen der "Globalisierung"
Privatisierung als Neofeudalisierung
Norman Paech
Eine europäische Verfassung – für wen?
2. Völkerrecht als Recht
Bengt Beutler
Paradigm lost?
Das moderne Völkerrecht zwischen Leviathan und Ewigem Frieden
Manfred O. Hinz
Der Krieg gegen die Herero: Friedensschluss hundert Jahre danach?
Herta Däubler-Gmelin
Was wird aus dem Internationalen Strafgerichtshof?
Ein Beitrag zum Thema: Globalisierung und Recht
Thomas Metscher
Europa und die Gewalt
Luis Quinteros Yáñez
Die gegenwärtige Gewaltanwendung aus völkerrechtlicher Sicht
Alfred Rinken
Globale Öffentlichkeit?
3. UNO und kollektive Friedenssicherung
Martin Kutscha
Weltweite Bundeswehreinsätze
Neues Verfassungsrecht durch Wandel der "Verfassungswirklichkeit"?
Ulrich K. Preuß
Friedenssicherung durch die UNO – Lösung oder Problem?
Notizen zur Reformbedürftigkeit der UNO
Kerstin Wolny / Juliane Kokott
Internationaler Terrorismus und Völkerrecht
Zum Erfordernis einer völkerstrafrechtlichen Antwort auf Akte des internationalen Terrorismus
4. Menschenrechte und ihr internationaler Schutz
Hans-Peter Schneider
"Vom Rechte, das mit uns geboren ist ..."
Die Menschenrechte zwischen universeller Geltung und kultureller Prägung
Konstanze Plett
Wege zur Geschlechtergerechtigkeit im patriarchalen Nationalstaat
Skizze für ein Forschungsprojekt
Gerd Hankel
"Wir möchten, dass ihr uns verzeiht."
Die Anfänge der Gacaca-Justiz in Ruanda
Bettina Sokol
Durchleuchtet und kontrolliert?
Edda Weßlau
Die staatliche Pflicht zum Schutz von Verbrechensopfern und das Verbot der Folter

Innerstaatliche Aspekte


Wolfgang Däubler
Was ist gemeinnütziges Tun?
Ein kleiner Beitrag zum Menschenbild im Steuerrecht
Udo Mayer
Beschäftigungsstruktur im Öffentlichen Dienst der BRD
Ein internationaler Anachronismus und ein Vorschlag zu seiner Behebung

Autorenreferenz

Bengt Beutler, Richter, Honorarprofessor für Europäische Integration an der Universität Hamburg und für europäisches Recht und Verfassungsrecht an der Universität Bremen. Wolfgang Däubler, Dr. jur., Universitätsprofessor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Herta Däubler-Gmelin, Dr. jur., Honorarprofessorin an der Freien Universität Berlin, Mitglied des Bundestages, Bundesministerin a.D., Rechtsanwältin in Tübingen und Berlin. Andreas Fisahn, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Gerd Hankel, Dr. jur., Wissenschaftlicher Angestellter der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur. Manfred Hinz, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, politische Soziologie und Rechtssoziologie an der Universität Bremen i.R., UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie in Namibia. Hermann Klenner, Prof. Dr. jur. habil. Emeritus für Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität Berlin Juliane Kokott, Dr. jur., LL.M., S.J.D., Universitätsprofessorin an der Universität St. Gallen, Schweiz, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Luxemburg. Martin Kutscha, Dr. jur., Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin. Bernd Marschang, Richter am Sozialgericht, Sozialgericht Oldenburg. Udo Mayer, Dr. jur., Universitätsprofessor für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Europäisches Arbeits- und Kollektives Arbeitsrecht der BRD an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik. Thomas Metscher, Dr. phil, Universitätsprofessor für Englische Literaturwissenschaft an der Universität Bremen i.R. Norman Paech, Dr. jur., Universitätsprofessor für Staatsrecht, Verfassungsrecht und -theorie, Politische Justiz, Völkerrecht, internationale Beziehungen an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik. Konstanze Plett, Dr. jur., LL.M., Hochschuldozentin an der Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaften. Ulrich K. Preuß, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Politik an der Freien Universität Berlin Luis Quinteros-Yáñez, Dr. jur., abogado Universidad de Chile, M.A. in Foreign Affairs, University of Virginia (USA), Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich "Theorie der internationalen Beziehungen unter besonderer Berücksichtigung des Völkerrechts und der Außenpolitik" an der Universität Bremen (1976-1991). Alfred Rinken, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie an der Universität Bremen i.R., Präsident des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen. Dian Schefold, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, einschl. Allgemeine Staatslehre und neuere Verfassungsgeschichte, mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Bremen i.R. Christoph-U. Schminck-Gustavus, Dr. jur. Universitätsprofessor für Rechtsgeschichte an der Universität Bremen. Hans-Peter Schneider, Dr. jur., Dr. jur. h. c., Universitätsprofessor em. für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Hannover; Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Bettina Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. Edda Weßlau, Dr. jur., Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bremen. Kerstin Wolny, Dr. jur., Wissenschaftliche Assistentin an der Universität St. Gallen, Schweiz, International Fellow am International Human Rights Law Institute, DePaul University, College of Law, Chicago, USA.

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