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Frank Lorenz / Günter Schneider (Hrsg.)

Haben wir das verdient?

Verteilungsgerechtigkeit, solidarische Lohnpolitik
und betriebliche Vergütungsregelungen

196 Seiten | 2006 | EUR 14.80
ISBN 3-89965-147-2 1

Titel nicht lieferbar!

 

Kurztext: In diesem Band unternehmen ReferentInnen aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Rechtsanwendung und Gewerkschaften eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Entwicklung und Verteilung der Arbeitseinkommen.


Die Gestaltung von Löhnen und Gehältern ist zwar grundsätzlich den Tarifpartnern vorbehalten, es entsteht jedoch durch den drastischen Anstieg der Öffnungsklauseln in Tarifverträgen ein neuer Handlungsdruck für die betrieblichen Interessenvertretungen.

Unabhängig davon gibt es den Trend zu leistungs- und erfolgsorientierten Vergütungssystemen, obwohl es für den Erfolg dieser Vergütungsform kaum empirische Belege gibt.

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des Fünften Düsseldorfer Forums zum Arbeits- und Sozialrecht über die grundlegenden Entwicklungen und Veränderungen in der Tariflandschaft diskutiert und über konkrete Handlungsstrategien für Betriebs- und Personalräte beraten.

Die Beiträge der beteiligten Referentinnen und Referenten sowie ergänzende Informationen sind in diesem Band dokumentiert.

Leseprobe 1

Einleitung

Die seit Jahren mangelnde Binnennachfrage ist unbestritten ein wesentlicher Grund für die schwache Konjunkturentwicklung in Deutschland. Dennoch sind Lohn- und Gehaltserhöhungen offensichtlich tabu. Im Gegenteil, glaubt man den Verlautbarungen maßgeblicher Ökonomen, sind weitere Lohnsenkungen unumgänglich, will man sich der Konkurrenz in der globalisierten Welt stellen. Dass Deutschland wieder einmal Exportweltmeister ist und bei gleichzeitig hohen Produktivitätszuwachsraten und stagnierenden Löhnen vor allem im Hinblick auf die europäische Konkurrenz inzwischen ein echtes Problem entstanden ist, wird gern übersehen. Mit Einführung des Euros sind den beteiligten Ländern nämlich die Steuerungsmöglichkeiten über Wechselkurse genommen. So hat sich in den letzten Jahren die Wettbewerbssituation Deutschlands wesentlich verbessert, da hier im Vergleich zum übrigen Euroraum die niedrigsten Lohn- und Gehaltszuwächse verzeichnet wurden. Nun waren im Bundestagswahlkampf 2005 erste Anzeichen einer Korrektur – vor allem der Position der Bundesregierung gegenüber der Lohn- und Gehaltsentwicklung – zu erkennen. Der damalige Kanzler Schröder gönnte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern "einen ordentlichen Schluck aus der Pulle". Mit dem Wechsel zu Schwarz-Rot scheinen solche Überlegungen wieder ad acta gelegt zu werden. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung wird jedoch auch dadurch negativ beeinflusst, dass Tarifabweichungen inzwischen fast zum Alltag gehören. Nach einer Studie des WSI berichten rund 2.000 Betriebsräte, dass fast 75% aller Betriebe die Möglichkeit von Tariföffnungsklauseln ausnutzen. Reinhard Bispinck stellt in seinem Beitrag die grundlegenden Veränderungen eindrucksvoll vor. Weitgehend unabhängig von einer öffentlichen Debatte wirkt sich ein neuer Trend auf die Löhne und Gehälter aus. Erfolgs- und leistungsbezogene Bestandteile des Entgeltes gewinnen an Bedeutung, und Jahressonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden abhängig von Leistung und Erfolg gezahlt. Damit wird versucht, betriebliche Risiken, ähnlich wie es bereits bei Arbeitszeitregelungen praktiziert wird, auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu übertragen. Auffallend ist jedoch: Es gibt keine empirischen Anhaltspunkte dafür, dass neue variable Vergütungsmodelle die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Dass der Fantasie bei der Verlagerung von Risiken keine Grenzen gesetzt sind, hat der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger eindrucksvoll bewiesen. Auf dem Bezirksparteitag der CDU in Laupheim hat er vorgeschlagen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Gehalt verzichten sollen, um ihre Arbeitsplätze zu sichern. Als Begründung führte er an, so berichtete die Schwäbische Zeitung, dass ein 60jähriger Fabrikarbeiter nicht mehr die gleiche Leistung bringe wie sein 30jähriger Kollege. Auch ein 60jähriger Mitarbeiter der IT-Branche sei nicht mehr so innovativ wie ein 30jähriger Kollege. Mit 40 überschreite man eben seinen Leistungshöhepunkt, erklärte der 52jährige Politiker. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fand das Fünfte Düsseldorfer Arbeits- und Sozialrechtsforum im Juni 2005 in Düsseldorf statt. Neben einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Perspektiven des Flächentarifvertrages, der zunehmenden sozialen Ausdifferenzierung und der Debatte um die Entwicklung eines Niedriglohnsektors haben wir uns mit der ökonomischen Bedeutung von Löhnen und Gehältern in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beschäftigt. Wie immer bei den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialrechtsforen spielt der Praxisbezug eine große Rolle. Für die Bereiche Deutsche Post WorldNet, Deutsche Telekom AG und für den neuen Tarifvertrag TVöD, der für Bund und Kommunen gilt, wurden Beiträge aus der Praxis vorbereitet und in Arbeitsgruppen diskutiert. Thomas Breisig setzt sich in seinem Beitrag ausführlich mit den Entwicklungen und Problemen von Vergütung, die nach Leistung und Erfolg gemessen wird, auseinander. Diesen Beitrag hat er uns dankenswerterweise für diese Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, da er selbst auf dem Forum nicht referieren konnte. Ergänzend haben wir auch einen Aufsatz zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Mindestlöhnen aufgenommen. Wie unter Berücksichtigung von neuen Bewertungsregelungen solidarische Lohn- und Einkommenspolitik möglich wird und welche Handlungsfelder sich Betriebsräten in diesem Bereich erschließen, war Gegenstand der abschließenden Podiumsdiskussion. Die Geschlechterperspektive, die insbesondere bei der Lohn- und Einkommenspolitik für Gewerkschaften noch mehr beachtet werden muss, ist in einem einführenden Beitrag von Karin Tondorf aufgezeigt. Wir danken allen Autorinnen und Autoren, dass sie uns ihre Beiträge zum Teil auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse und ersten Auswirkungen der Bundestagswahlen vom September 2005 zur Verfügung gestellt haben. Günter Schneider / Frank Lorenz

Das 6. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht findet vom 23.- 24. Oktober 2006 im FFFZ Tagungshaus, Kaiserswerther Straße 450 in 40474 Düsseldorf statt.
Die Themenschwerpunkte sowie weitere Informationen zum Programm, Inhalten und den Referentinnen und Referenten sind ab April 2006 bei www.aulnrw.de einzusehen.

Leseprobe 2

Monika Schwarz
Es geht um mehr als um Verteilung
Tarifautonomie und Mitbestimmung stehen auf dem Spiel Die Auswirkungen der so genannten Globalisierung der Weltwirtschaft führen zu Verwerfungen in der nationalen und internationalen Politik. Verzweifelt ist man allerorts bemüht, die Sogwirkungen des Globalisierungsprozesses mit herkömmlichen politischen Instrumenten zu bekämpfen. Dabei zeigt es sich, dass nationale Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten ins Leere laufen, wenn sie mit erheblichen Einschnitten und Verschlechterungen für große Teile der Bevölkerung verbunden sind. Ja, sie wirken zum Teil kontraproduktiv, wie zum Beispiel in der Auseinandersetzung um die Bedeutung der Binnennachfrage, die derzeit in unserem Land geführt wird. Durch die aktuelle politische Diskussion wird das wichtige Thema der Verteilungsgerechtigkeit, der angemessenen Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivitätsfortschritt überlagert. Die Zusammensetzung und inhaltliche Ausrichtung der neuen Regierung wird hierbei für das, was für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Spiel steht, eine entscheidende Bedeutung haben. Es geht in der Konfliktlage, in der wir uns seit mehreren Jahren befinden, um wesentlich mehr als um Verteilungsfragen. Es geht letztendlich um eine Neuordnung Deutschlands – aber im negativen Sinne. Die radikale Beseitigung sozialstaatlicher Strukturen steht auf den Tagesordnungen mehrerer Parteien. Für die Gewerkschaften geht es um zwei zentrale Punkte: um die Tarifautonomie und die Mitbestimmung. Es ist unverkennbar, dass Angela Merkel den Ehrgeiz hat, in der Frage der Domestizierung der Gewerkschaften ihr großes Vorbild Margret Thatcher noch zu übertreffen. Wer die Tarifautonomie angreift, und sei es nur unter dem verharmlosenden Begriff der gesetzlichen Verankerung so genannter betrieblicher Bündnisse und Beseitigung des Günstigkeitsprinzips, wird sich auf unseren entschiedenen Widerstand einstellen müssen. Schließlich geht es dabei um die Substanz der Gewerkschaften. Wer diese Ziele verfolgt, spielt nicht nur mit dem sozialen Frieden in unserer Republik, sondern gerät auch in die Nähe des Verfassungsbruchs. Um diese Aussage zu untermauern, möchte ich zwei Zitate von Prof. Dr. Thomas Dietrich, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, vorstellen. Zur Funktion der Verbindlichkeit des Flächentarifvertrages sagt er: "Die Verbindlichkeit von Tarifverträgen schützt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass tarifgebundene Konkurrenten mit vergleichbaren Personalkosten kalkulieren. Aber vor allem darf ein Betriebsrat nicht die Gewerkschaft ersetzen. Eine Betriebsvertretung mit der Kompetenz, geltendes Tarifrecht zu verändern oder zu verdrängen, wäre nichts anderes als eine beitragsfreie Betriebsgewerkschaft mit Zwangsmitgliedschaft, aber ohne Arbeitskampfbefugnis."[1] Ich denke, man kann das Problem kaum besser auf den Punkt bringen. Genauso zutreffend ist die Aussage von Herrn Prof. Dietrich auf die Frage, was passieren würde, wenn es eine Art demokratischer Legitimation durch Belegschaftsabstimmungen gäbe, wie sie von der Union angestrebt wird. "Es würde nichts daran ändern, dass Tarifverträge keine echten Verträge mehr wären. Sie würden zu unverbindlichen Richtlinien, die nur so lange gelten, bis ein Arbeitgeber seine Belegschaft mit Stillegungs- oder Verlagerungsprojekten so unter Druck setzen könnte, dass sie alles unterschreiben, in der Hoffnung, ihren eigenen Arbeitsplatz zu retten. Also auch mit einer Belegschaftsabstimmung wäre eine gesetzliche Öffnung von Tarifverträgen ein zerstörerischer Eingriff in die Koalitionsfreiheit und mit Sicherheit verfassungswidrig."[2] Ich unterstreiche hier lediglich die traurige Feststellung, dass es hierzulande möglich ist, mit verfassungswidrigen Programmansätzen in eine Bundestagswahl zu gehen. Dieses ist nur denkbar und möglich, weil das Klima dazu bereits seit Jahren vorbereitet wird. Um Druck auf die Bevölkerung, ihre Gewerkschaften und die dem Sozialstaatsgebot verpflichteten Kräfte auszuüben, wird seit Jahren die Mär von der so genannten Standortschwäche systematisch verbreitet:   Die Unternehmenssteuern seien zu hoch,   die Lohnnebenkosten seien zu hoch,   es gebe bürokratische Hemmnisse, wie Arbeitsschutzgesetze und Kündigungsschutz sowie Überwachungsbefugnisse durch Behörden,   es gebe starre tarifliche Vorschriften und mangelnde Beweglichkeit insbesondere bei der Arbeitszeitflexibilität. Jedes einzelne Element dieses Lügengebäudes ist schnell zu widerlegen und als Popanz zu entlarven. Die angeblich zu hohe Unternehmensbelastung durch Steuern und Sozialabgaben lässt sich statistisch im internationalen Vergleich nicht halten. So ist daran zu erinnern, dass die Unternehmenssteuern, die in Deutschland tatsächlich gezahlt werden, gerade einmal zwischen 10 und 11% des Gewinns liegen. Zu Recht wird darauf hingewiesen: Wenn die deutschen Unternehmen so viel Steuern zahlten wie in der Slowakei, nämlich 19%, dann hätte der Finanzminister gut 10 Milliarden Euro mehr in der Kasse gehabt. Zu den angeblich zu hohen Lohnnebenkosten möchte ich auf neuere Vergleiche über Lohnstückkosten verweisen. Die Lohnstückkosten sagen etwas darüber aus, wie hoch der Anteil der Lohnkosten an einer produzierten Einheit ist. Hier zeigt sich seit Jahren, dass das so genannte Hochlohnland Deutschland im europäischen Vergleich nur einen Mittelplatz belegt. Bei den Steigerungen liegen wir sogar am Ende der Vergleichsliste. Mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse sind nicht nur mögliche, zugegebenermaßen übertriebene Zulassungs- und Kontrollbestimmungen für Unternehmen gemeint, in erster Linie zielt er ab auf Kündigungsschutz und Gesundheitsschutz. Die Einschränkung des Kündigungsschutzes hat nicht zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation geführt. Die Zeche für den Abbau von Gesundheitsschutz, zu dem ich auch die Regularien des Arbeitszeitgesetzes zähle, wird zwangsläufig in Form höherer Kosten im Gesundheitssystem gezahlt werden. Und gerade die Klage über mangelnde Flexibilität durch Tarifverträge und Mitbestimmung erweist sich bei näherem Hinsehen als absolute Vernebelungstaktik. Eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung hat zu Tage gefördert, dass drei Viertel aller tarifgebundenen Betriebe tarifliche Differenzierungs- und Öffnungsklauseln nutzen und anwenden, davon alleine 51% im Bereich variabler Arbeitszeiten und 26% im Bereich Arbeitszeitverlängerung.[3] Dies zeigt zweierlei: Erstens sind die Gewerkschaften auch bei der Vereinbarung von Tarifverträgen durchaus kompetent und in der Lage, Notwendigkeiten der jeweiligen Branche zu erkennen und entsprechende Öffnungsklauseln zu vereinbaren. Zweitens sind die Betriebsräte immer seltener in der Lage, eine entsprechende Inanspruchnahme durch die Arbeitgeberseite zu verhindern. Auch wird durch die Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes belegt, dass bei etwa 20% der befragten Betriebe Öffnungsklauseln durchgesetzt wurden, trotz guter Auftragslage, trotz befriedigenden Umsatzes und günstiger Gewinne. Wie ist es möglich, dieses gesellschaftliche Klima der Angst zu erzeugen? Leider haben breite Teile der Medien dazu beigetragen, und dies, obwohl sich Deutschland, für jedermann/jede Frau erkennbar, in den letzten Jahren immer mehr zum Exportweltmeister entwickelt hat, und das nicht nur beim Exportanteil, sondern auch bei den Exportüberschüssen. Die positiven Bilanzen in Sachen Exportüberschüsse wären aber nur dann ein Segen für uns, wenn sie   1. entsprechendes Steuereinkommen induzieren,   2. sich beschäftigungspolitisch auswirken,   3. sich in der Einkommensentwicklung niederschlagen würden. Leider trifft keiner dieser drei Punkte zu. Angesichts dieser gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Gesamtlage bleibt den Gewerkschaften nichts anderes übrig, als den Kampf um Verteilungsgerechtigkeit über die Tarifpolitik aufzunehmen und durchzuhalten. Die Herausforderungen in der Tarifpolitik konzentrieren sich dabei auf folgende Schwerpunkte:   Einkommenssicherung und angemessene Lohnzuwächse   Beschäftigungssicherung   Verhinderung einer Segmentierung der Belegschaft durch Einstiegslöhne   Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge über Tarifrecht und   letztendlich Verhinderung von Lohndumping durch Kombilöhne, 1-Euro-Jobs und fehlende Regulierung auf dem europäischen Binnenmarkt durch Übergangsbestimmungen im Wettbewerbsrecht. Die Notwendigkeit der baldigen Festlegung von gesetzlichen Mindestlöhnen sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Auch hier wird der Untergang des Standorts Deutschland beschworen, eine Behauptung, die leicht durch Erfahrungen mit Mindestlöhnen im benachbarten Ausland, insbesondere in Großbritannien, widerlegt werden könnte. Die Herausforderungen in der Tarifpolitik bewegen sich allerdings nicht nur auf der Linie der Abwehr von Angriffen, sondern wir müssen auch im gestalterischen Bereich zunehmend in die Offensive gehen. Tarifpolitik muss zunehmend ihren Beitrag zur Beschäftigungssicherung leisten, und zwar auf den Feldern   Qualifizierung,   altersgerechte Arbeit,   Altersteilzeit,   Chancengleichheit,   Ausbildungsplatzangebot,   betrieblicher Gesundheitsschutz und   Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf Dauer ist die Gefahr, die sich durch die demografische Entwicklung in unserem Land abzeichnet, nur zu beseitigen durch eine familienfreundlichere Politik seitens des Staates, aber auch der Unternehmen durch entsprechende tarifpolitische Ausgestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dringender Verhandlungsbedarf besteht hierzulande beim Thema der Reallohnentwicklung. Eine jüngst von Eurostat veröffentliche Statistik zur Reallohnentwicklung in Europa im Zeitraum von 1995 bis 2004 zeigt, dass wir inzwischen in Deutschland mit einem Wert von minus 0,9% das Schlusslicht in der Reallohnentwicklung bilden. Nicht zuletzt das Fünfte Düsseldorfer Arbeits- und Sozialrechtsforum soll ein Signal dafür geben, dass wir bei der nächsten Untersuchung in zehn Jahren, also im Jahre 2015, mit Stolz darauf verweisen können, dass es der Tarifpolitik der Gewerkschaften zu verdanken ist, dass wir diese negative Entwicklung umkehren konnten und durch unsere Tarifpolitik und die Stärkung der Binnennachfrage in unserem Land einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland geleistet haben.

[1] Thomas Dietrich, Das Prinzip Eigenverantwortung, in: Böcklerimpuls 11/2005, S. 7.
[2] ebenda
[3] Reinhard Bispinck und WSI-Tarifarchiv: Wie flexibel sind Tarifverträge? Eine Untersuchung der Tarifverträge in 20 Wirtschaftszweigen und Tarifbereichen, Elemente  qualitativer Tarifpolitik Nr. 60, WSI-Informationen zur Tarifpolitik, November 2005.

Leseprobe 3



Inhalt:

Einleitung (Leseprobe)
Monika Schwarz
Es geht um mehr als um Verteilung (Leseprobe)
Tarifautonomie und Mitbestimmung stehen auf dem Spiel
Reinhard Bispinck
Abschied vom Flächentarifvertrag?
Die fortschreitende Verbetrieblichung der Tarifpolitik und ihre Konsequenzen
Claus Schäfer
Verteilungsungleichheit und Niedriglöhne
Franziska Wiethold
Mit Niedriglohn zu mehr Beschäftigung?
Rudolf Hickel
Haben wir das wirklich alles verdient?
Billiglohnland, Arbeitszeitverlängerung und großkoalitionäre Zumutungen
Frank Lorenz
Eingriff in die Koalitionsfreiheit?
Überlegungen zu einem gesetzlichen Mindestlohn
Thomas Breisig
Vergütung nach Leistung und Erfolg
Neue Trends in der betrieblichen Entlohnung als Herausforderung für den Betriebsrat
Frank Lorenz
Rechtliche Rahmenbedingungen für betriebliche Entgeltpolitik
Harald Wolf
Der Entsolidarisierung entgegenwirken
Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von Leistungsbestandteilen bei der Deutschen Post AG
Josef Bednarski / Frank Lorenz
Entgeltflexibilisierung in der Telekommunikations- und IT-Branche
Sascha Lerch
Leistungsbezogene Vergütung nach dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Karin Tondorf
Wie lässt sich Leistungsvergütung diskriminierungsfrei gestalten?
Solidarische Lohn- und Einkommenspolitik, neue Bewertungsregelungen und Handlungsfelder von Betriebsräten
Diskussion

Autorenreferenz

Josef Bednarski, Betriebsratsvorsitzender bei T-Com, Privatkundenniederlassung West, Bundesfachgruppenvorsitzender Festnetzkommunikation bei ver.di. Dr. Reinhard Bispinck, Wissenschaftlicher Referent am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, seit 1989 Leiter des WSI-Tarifarchivs. Thomas Breisig, Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Organisation und Personal, an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Rudolf Hickel, Professor für Finanzwissenschaft an der Universität Bremen und seit 2001 Direktor des Instituts Arbeit und Wirtschaft (IAW). Sascha Lerch, Rechtsanwalt in Berlin. Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt in Düsseldorf. Wilfried von Loewenfeld, ver.di Bundesvorstand, Tarifpolitische Grundsatzabteilung. Dr. Claus Schäfer, Referatsleiter für die Verteilungsanalyse von Lebenslagen im WSI in der Hans-Böckler-Stiftung. Günter Schneider, Landesgeschäftsführer und Pädagogischer Leiter Arbeit und Leben DGB/VHS in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. Monika Schwarz, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Nordrhein-Westfalen. Dr. Karin Tondorf, Diplom-Soziologin, forscht und berät zu den Arbeitsschwerpunkten Modernisierung von Entgeltsystemen, Gender Mainstreaming und Verwaltungsreform/Zielvereinbarungen. Franziska Wiethold, ehemaliges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. Harald Wolf, ver.di Landesbezirk NRW, FB 10 Postdienste, Speditionen und Logistik.

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