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Wolfgang Bey / Manfred Klaus / Uwe-Jens Rössel (Hrsg.)

Das gläserne Rathaus

Kommunalpolitik von A bis Z

384 Seiten | 2001 | EUR 20.40 | sFr 36.00
ISBN 3-87975-780-1 1

Titel nicht lieferbar!

 

Dieses Handbuch soll engagierten BürgerInnen und neu gewählten KommunalpolitikerInnen bei der Orientierung helfen.


Grundgesetz und Kommunalverfassungen garantieren das kommunale Selbstbestimmungsrecht. »Die BürgerInnen sind aufgerufen, eigenverantwortlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der ökonomischen, steuerlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu erledigen«. Genau diese Einbettung der Kommunalpolitik macht Bürgerbeteiligung und politisches Engagement oft schwierig.

Im Mittelpunkt steht die »Kommunalpolitik von A bis Z« (mehr als 300 Stichworte), in der zum einen die wichtigsten Begriffe vorgestellt werden. Zum anderen geht es hier auch um die Darstellung von Veränderungen und Alternativen, ohne die eine Politik des gläsernen Rathauses nicht zu verwirklichen ist. Die AutorInnen bringen Erfahrungen aus den kommunalen Vertretungskörperschaften und den Bürgerinitiativen ein.
Auf dem Weg zu gläsernen Rathäusern und der selbstbestimmten Bürgerbeteiligung an kommunalen und allen öffentlichen Angelegenheiten sind Informationen und soziale Lernprozesse notwendig. Diese zu ermöglichen, ist ein weiteres Anliegen der Herausgeber, der Autorinnen und Autoren dieser Einführung.

Leseprobe 1

Akteneinsicht eines Kommunalvertreters

Seit 1992 gewährt die Brandenburger Landesverfassung jedermann das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen. 1999 hat Berlin nachgezogen und ein vergleichbares Recht per Gesetz eingeführt. Unter dem Begriff »Akten« werden alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen bezeichnet, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Nicht darunter fallen Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil des Vorgangs sind und spätestens nach dessen Abschluss vernichtet werden. Das Akteneinsichtsrecht kann von Verfassungs wegen nur eingeschränkt werden, soweit überwiegend öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Akteneinsicht setzt eine Antragstellung bei der aktenführenden Stelle voraus. Über einen Antrag ist unverzüglich zu entscheiden. Hilfestellung geben in beiden Ländern die Landesbeauftragten für das Akteneinsichtsrecht, die gleichzeitig die Funktion des Landesdatenschutzbeauftragten wahrnehmen. Das Akteneinsichtsrecht wurde bisher zögerlich angenommen. Praktische Erfahrungen liegen in beiden Ländern nur in geringem Umfang vor. Offensichtlich besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Bürgern. Über das beschriebene formelle Akteneinsichtsrecht hinaus besteht für die Einwohner in allen Ländern die Möglichkeit, in Beschlüsse von Gemeindevertretungen, soweit sie in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, Einsicht zu nehmen. -> Hauptsatzungen und zum Teil -> Geschäftsordnungen enthalten die genauen Regularien für die Wahrnehmung dieser Rechte. R.H.

Leseprobe 2

Alternative Projekte und Lebensformen in den Kommunen

In den Kommunen wirken die sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Widersprüche der Gesellschaft am deutlichsten. Hier ist auch der Ort, an dem Menschen noch am ehesten ihre Geschicke in die eigenen Hände nehmen und ein selbstbestimmtes Lebens praktizieren können. Und wahrscheinlich gibt es nur hier die Chance einer gesellschaftlichen Erprobung alternativer Politikansätze. Sich selbst tragende, selbstorganisierte Projekte können dazu motivieren, sich gesellschaftlich zu engagieren und neue Formen von Kommunikation und solidarischem Miteinander zu erproben. Alternative Projekte und Lebensformen in den Kommunen sind z.B.:   alternative Energie- oder Bauprojekte, die auf die Nutzung nachwachsender bzw. sich selbst erneuernder natürlicher Ressourcen setzen (u.a. Heizung / Beleuchtung / Antrieb mit Biodiesel, Solar- oder Windenergie bzw. Holzhäcksel), Niedrigenergiehäuser, Lehmbauweise;   Eine-Welt-Projekte, in denen praktischer Internationalismus gelebt wird (beispielsweise Eine-Welt-Laden, Fairer Kaffee-Handel, Solardächer für Kuba);   alternative Kulturprojekte, in denen Menschen Kultur nicht als Geschäft und Marktprodukt kennen lernen, sondern als Möglichkeit, sich einzubringen, um die Schönheit und Widersprüchlichkeit dieser Welt zu begreifen;   Wohnprojekte, mit denen sozialverträgliche Wohn- und Lebensbedingungen erprobt werden und die familien- und kinderfreundlich sind;   ökologische Initiativen, die Gegenentwürfe zu Naturzerstörung, Landflucht und Abbau landwirtschaftlicher Arbeitsplätze schaffen (u.a. Ökodörfer, ökologischer Waldbau);   Medienprojekte, in denen Macht- und Herrschaftsstrukturen aufgedeckt, Informationsdefizite aufgearbeitet und der manipulierten öffentlichen Meinung entgegengewirkt wird (u.a. Stadtfernsehen, alternative Bürgerkanäle); <li<initiativen, class="indent" src="http://www.sozialismus.de/../pix/quaderS.jpg" width="5" height="5" border="0">  Initiativen des antifaschistischen und antirassistischen Widerstands sowie Projekte der Verweigerung von Wehr- und Zwangsdiensten, die sich dagegen wenden, dass Menschen ihrer Selbstbestimmung beraubt, zu Gewalt erzogen und in hierarchische Strukturen eingebunden werden.</div> </li<initiativen,> Es steht außer Frage, dass in dieser Hinsicht noch viel zu tun ist und es noch manchen Vorbehalt gegen Andersdenkende wie Anderslebende auszuräumen gilt. Kommunale Mandatsträger, welche die Gesellschaft von unten verändern wollen, sollten Kontakt mit solchen Projekten knüpfen, Impulse geben und Unterstützung organisieren. Die Kommunen können dafür Grundstücke, Gebäude, Veranstaltungsräume u.a. bereitstellen und Sponsoren ermutigen. Zuweilen können auch Fördermittel des Landes oder des Bundes mobilisiert werden. M.K.

Leseprobe 3

Antifaschismus / Antirassismus in den Kommunen

Die Herausbildung neonazistischer, rechtsextremer und fremdenfeindlicher Ansichten und organisierter Strukturen geschieht auch auf lokaler Ebene nicht zufällig. Wenn daher sozialwissenschaftliche Untersuchungen und Alltagserfahrungen bestätigt haben, dass ein Zusammenhang zum politischen, sozialen und geistigen Klima in einer Kommune besteht, dann muss es auch einen spezifisch kommunalen Beitrag gegen Neonazismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit geben, ohne zu verkennen, dass es hier um ein Gesellschaftsproblem geht, dessen Zurückdrängung gesamtgesellschaftliche Anstrengungen verlangt. Antifaschistische Kommunalpolitik heißt, rechtsextremen Denk- und Verhaltensweisen bereits in den Ansätzen entgegenzutreten, ihnen gegenüber keine Zugeständnisse zu gewähren und eine Gewöhnung an sie als eine »normale« politische Meinungsäußerung nicht zu dulden. Deshalb darf auch nicht zugelassen werden, dass rechtsextreme Geschehnisse in der Kommune aus Furcht vor einem möglichen Imageverlust verniedlicht, verdrängt oder verheimlicht werden. Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit können auf kommunaler Ebene umso wirksamer niedergehalten werden, wenn es gelingt, verschiedene Akteure zusammenzubringen und breite lokale Bündnisse zu erreichen. Ziel muss sein, in der Kommune ein öffentliches Klima gegen Rechtsextremismus zu erzeugen. Dann haben auch solche neonazistischen Aktionen eine geringe Chance, die - wie es zynisch im Nazijargon heißt - auf die Schaffung »national befreiter Zonen« zielen und eine rechtsextreme Alltagskultur etablieren wollen. Antifaschistische Kommunalpolitik lässt sich nicht auf ein »Anti« reduzieren, sondern schließt ein »Pro« ein: in der eigenen Kommune gegen provinzielle Engstirnigkeit aufzutreten und für Weltoffenheit und multikulturelle Identität zu werben, für eine lokale politische Kultur der Menschenwürde, der Solidarität, der Toleranz und des Respekts vor den Menschenrechten zu wirken. Antifaschistische Kommunalpolitik muss deshalb präventiv ansetzen und durch gestaltende Politik in das kommunale Leben eingreifen, z.B. über die kommunale Kulturpolitik, über die Jugendarbeit, durch kommunale Präventionsgremien u.a.m., um auf diese Weise die lokale politische Kultur zu beeinflussen. Antifaschistische Kommunalpolitik kann auch dem konkreten Umgang mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen nicht ausweichen. Einfache Antworten wie »Nazis raus« sowie allein auf Repression und Ausgrenzung setzende Konzepte gegen solche Jugendliche sind keine Lösung. Notwendig ist ein komplexes Herangehen, das von der ökonomisch-sozialen Lage dieser Jugendlichen ausgeht, die geistig-politische Auseinandersetzung mit ihnen führt und auch die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen einschließt. Ziel muss dabei sein, die Jugendlichen aus ihren derzeitigen rechtsextremen Denk- und Verhaltensmustern herauszuholen. Auf kommunaler Ebene hat es dazu Versuche der »akzeptierenden« Sozialarbeit mit rechtsextremen Jugendlichen gegeben. Bei diesem sozialpädagogischen Konzept wurde versucht, die Jugendlichen als Menschen mit ihren Problemen, die sie haben, zunächst so zu akzeptieren und zu verstehen, aber gleichzeitig im Dialog mit ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer rechtsextremen Haltung zu führen. Da diese Auseinandersetzung meist nicht konsequent verfolgt wird und die Sozialarbeiter dieser Aufgabe nicht gewachsen sind, besteht die Gefahr, dass sich unter dem Dach »akzeptierender« Jugendarbeit rechtsextreme Cliquen und Strukturen kultivieren. Weil in der Praxis bei »akzeptierender« Jugendsozialarbeit nicht selten das Gegenteil vom beabsichtigten Ziel erreicht wurde, wird dieses Konzept auch in sozialpädagogischen Fachkreisen zunehmend abgelehnt. Jugendsozialarbeit vermag die anstehenden Probleme nicht allein zu lösen und kann nur Bestandteil eines Gesamtkonzepts sein. Auch deshalb und weil Erfahrungen aus den westdeutschen Ländern schematisch auf den Osten angewandt wurden, sind die meisten Projekte »akzeptierender« Jugendsozialarbeit in Ostdeutschland gescheitert. Handlungsrichtungen und konkrete Aktionen gegen Neonazismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit vor Ort können unter anderem sein:   aktives Mitwirken an breiten Bündnissen, Bürgerinitiativen und Netzwerken, in denen Gewerkschaften, Jugendverbände, Kirchen, demokratische Parteien und Organisationen, ja alle diejenigen mitmachen können, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit wenden;   die Einrichtung von Ausländerbeiräten bzw. von Ausländerräten entsprechend der jeweiligen Kommunalordnung, in denen die Probleme von Ausländern in der Kommunalvertretung vorgetragen werden;   keinerlei Zusammenarbeit, auch nicht aus pragmatischen Gründen, mit Vertretern oder Fraktionen rechtsextremer Parteien in Kommunalvertretungen;   Schutz und Hilfe für Opfer fremdenfeindlicher Angriffe (wie z.B. die Õ »Aktion Noteingang«);   finanzielle, materielle und moralische Unterstützung von antifaschistischen und antirassistischen Gruppen und Initiativen sowie die Förderung alternativer jugendkultureller Ansätze vor Ort; Verstärkung der direkten Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen und Förderung entsprechender Projekte;   die Einrichtung lokaler Erkundungs-, Informations- und Dokumentationsprojekte, die z.B. rechtsextreme Übergriffe, die Situation von Asylbewerbern u.a.m. dokumentieren sowie Informationen und Erfahrungen weitergeben; Aufbau von antirassistischen und antifaschistischen Telefonketten;   Aufarbeitung der eigenen kommunalen nationalsozialistischen Vergangenheit und deren öffentliche Darstellung, (z.B. in welchen Betrieben haben wie viele Zwangsarbeiter arbeiten müssen?);   die Umsetzung kommunaler Wiedergutmachungsregelungen bzw. der Beitritt zu Zwangsarbeiterentschädigungsfonds mit einem angemessenen Beitrag;   Erhalt und Ausbau von Gedenkstätten und Denkmälern zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes; Benennung von Straßen und Plätzen nach antifaschistischen Widerstandskämpfern sowie die Verleihung von Ehrenbürgerrechten; Einbeziehung antifaschistischer Aspekte bei Stadtrundgängen, in Fremdenverkehrsarbeit und Tourismus;   öffentliche Aktionen vor Ort zum Entfernen von neonazistischen Schmierereien und Aufklebern in den Kommunen;   Unterstützung von multikulturellen Zentren und von Projekten des interkulturellen Lernens in den Kommunen, um Menschen verschiedener Kulturen zusammenzuführen, sich dort gegenseitig besser kennen zu lernen, voneinander zu lernen und Vorurteile zu überwinden. H.H.A./A.G./F.-D.K.

Inhalt:

Vorwort
Abkürzungen
Gabi Zimmer / Uwe-Jens Rössel
Kommunen stärken – Gesellschaft von unten verändern
Kommunalpolitik von A bis Z
Begriffserklärungen und Positionsbestimmungen zu den zentralen Handlungsfeldern der Kommunalpolitik
Anhang
Adressen der »kommunalpolitischen foren«
PDS-nahe Stiftungen
Die Kommunalen Spitzenverbände
Kommunale Spitzenverbände in den Bundesländern
Kommunale Mandate der PDS
Kommunalpolitischer Leitantrag (Beschluss der 2. Tagung des 4. Parteitags der PDS, 28.1.1996)

Autorenreferenz

  Hans-Henning Adler, Rechtsanwalt, Fraktionsvorsitzender der Oldenburger Linken Liste-PDS im Rat der Stadt Oldenburg (H.-H.A.)   Kerstin Bednarsky, Mitglied des Landtages Brandenburg (K.B.)   Wolfgang Bey, Dr., Referent in der Rosa Luxemburg Stiftung, Bezirksverordneter in Berlin (W.B.)   Hannelore Birkholz, Mitglied des Landtages Brandenburg, Mitglied des Kreistages Elbe-Elster (H.B.)   Lutz Brangsch, Dr., Geschäftsführender Vorstand der Rosa Luxemburg Stiftung (L.B.)   Wolfgang Erlebach, Dr., Mitarbeiter der Fraktion der PDS im Landtag Brandenburg (W.E.)   Achim Grunke, Dr., Geschäftsführer des Kommunalpolitischen Forums Sachsen e.V., Kreisrat im Kreistag Freiberg (A.G.)   Peter Güttler, Dr. habil., Erziehungswissenschaftler, Berlin (P.G.)   Renate Harcke, Dr., Mitarbeiterin der Fraktion der PDS im Landtag Brandenburg, Sprecherin der AG Kommunalpolitik und parlamentarische Arbeit beim Parteivorstand der PDS (R.H.)   Wolfgang Jahn, Dr., Persönlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Kerstin Naumann, PDS (W.J.)   Kerstin Kaiser-Nicht, Mitglied des Landtages Brandenburg, Mitglied des Kreistages Märkisch-Oderland (K.K.-N.)   Manfred Klaus, Dr., Referent für Kommunalpolitik der Fraktion der PDS im Deutschen Bundestag, Sprecher der AG Kommunalpolitik und parlamentarische Arbeit beim Parteivorstand der PDS (M.K.)   Fritz-Dieter Kupfernagel, Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen (F.-D.K.)   Frank Kuschel, Geschäftsführer des Kommunalpolitischen Forums Thüringen e.V., Parlamentarischer Berater der Fraktion der PDS im Thüringer Landtag (F.K.)   Klaus Lederer, Promotionsstipendiat der Rosa Luxemburg Stiftung (K.L.)   Jutta Matuschek, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (J.M.)   Andreas Prüfer, Dr., Mitarbeiter der Fraktion der PDS im Landtag Brandenburg, Bezirksverordneter in Berlin (A.P.)   Uwe-Jens Rössel, Dr., MdB, Kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion der PDS im Deutschen Bundestag, Mitglied im Haushaltsausschuss und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages   Monika Runge, Dr., Mitglied des Sächsischen Landtages (M.R.)   Stefan Sarrach, Kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion der PDS im Landtag Brandenburg, Stadtverordneter in Frankfurt/Oder (St.S.) <li<hans-jürgen class="indent" src="http://www.sozialismus.de/../pix/quaderS.jpg" width="5" height="5" border="0">  Gabriele Zimmer, Parteivorsitzende der PDS, Mitglied des Thüringer Landtages</div> </li<hans-jürgen>

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