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Ewald Wehner / Heinz-Günter Lang (Hrsg.)

BetrVG 2001: Rechte nutzen – Einfluss gewinnen

Hinweise & Tipps für die gewerkschaftliche Praxis

52 Seiten | 2001 | EUR 4.10 | sFr 8.00
ISBN 3-87975-842-5 1

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Das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) ist seit Ende Juli 2001 in Kraft. Verglichen mit der 1972 vorgenommenen Novellierung ist es eine Minireform geworden. Soll und Haben im Vergleich zu dem vom DGB beschlossenen Gesetzentwurf – eigentlich die richtige, seriöse gewerkschaftliche Messlatte – sind vernichtend und deshalb kein Anlass für offiziellen gewerkschaftlichen Beifall. Ein Vergleich mit der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung ist auch nicht viel besser. Das meiste, was versprochen wurde, ist nicht gehalten worden.
Bleibt noch die Bewertung zwischen dem alten und dem neuen Recht. Hier hat sich sicher einiges verbessert – wenn auch teilweise mit zweifelhaften inhaltlichen Ergebnissen.
Jetzt geht es darum, das neue mit dem fortgeltenden alten Recht interessenbezogen, d.h. gegenmachtorientiert anzuwenden und die kritischen Stellen aufzuzeigen, um Betriebsräte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren.

Inhalt:

Vorwort
1. Zum novellierten Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 2001
2. Veränderte Mitbestimmungsrechte
2.1 Grundsätze über die Durchführung teilautonomer Gruppenarbeit
2.2 Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung
2.3 Die Delegation von Mitbestimmungsrechten auf Arbeitsgruppen
3. Neue Aufgaben für den Betriebsrat
3.1 Arbeitsplatzsicherheit und Beschäftigungsförderung
3.2 Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern, Betrieblicher Umweltschutz, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
3.3 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
4. Verbesserte Arbeitsbedingungen für den Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
4.1 Organisation der Arbeit der Betriebsräte
4.2 Bedingungen für Betriebsratsmitglieder und JAV
4.3 Bessere Information, mehr Sachverstand und Beratung in der Betriebsrätearbeit
4.4 Zusammenarbeit mit den Beschäftigten
5. Wahlvorschriften geändert
5.1 Gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen
5.2 Anpassung der Arbeitnehmervertretungen durch neue Organisationsformen mittels Tarifvertrag
5.3 Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen durch Tarifvertrag
5.4 Gleiche Regelungen mittels Betriebsvereinbarung
5.5 Zusammenfassung von Betrieben und selbstständigen Betriebsteilen
5.6 Übergangs- und Restmandat
5.7 Erweiterte Zuständigkeit von Gesamt- und Konzernbetriebsrat
5.8 Erleichterung der Bildung von Betriebsräten
5.9 Vereinfachtes Wahlverfahren in kleineren Betrieben
5.10 Bestellung eines Wahlvorstandes durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat
5.11 Besserer Schutz der Arbeitnehmer
5.12 Neue Beschäftigungsformen einbeziehen
6. Aktive Betriebsrätearbeit: Bewältigung alter und neuer Aufgaben durch extensive Anwendung bestehender Rechte, Aufgaben betrieblicher Gewerkschaftsarbeit
6.1 Betriebsrätearbeit als Teil betrieblicher Gewerkschaftsarbeit
6.2 Der Versuch der Umwidmung
6.3 Die Anwendung des novellierten BetrVG
6.4 Neue Aufgaben durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln
6.5 Extensive und intensive Ausbeutung durch neue Arbeitszeitformen
6.6 Aufbau innerbetrieblicher Strukturen der Interessenvertretung durch Vertrauensleute (Arbeitsgruppensprecher)
Literatur

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