Die Angaben zu Autor*innen, Titel, Umfängen und Erscheinungsterminen sowie die Umschlagabbildungen sind bis zum Erscheinen vorläufig, auch Änderungen der Ladenpreise müssen wir uns vorbehalten. Alle Preise enthalten die gesetzliche MwSt. Hinzu kommen ggf. Versandkosten

VSA: bei Facebook
VSA: bei
VSA: bei Instagram
VSA: bei YouTube

Die schwierigen Zeiten halten an. Pablo Nerudas »Ode an das Buch« hilft weiterhin.

VSA: ist Mitglied des Freundes-
kreises der Kurt Wolff Stiftung

VSA: arbeitet mit bei

Frankreich im Europa-Wahljahr | Kriege in Nahost und der Ukraine | VR China: Volkskongress | Hitze, Dürre, Brände und Hochwasser | Die blockierte Transformation | Zur aktuellen Situation der Partei Die Linke | Nur ziviler Stahl ist Zukunft | Das Scheitern des Bergarbeiterstreiks vor 40 Jahren in Großbritannien | Eine »Antifaschistische Schulfibel« mitten im Bürgerkrieg u.v.a.m.

50 Jahre Analysen & Alternativen

Einige Kontinuitäten aus 50 Jahren Verlagsarbeit gibt es in dieser Präsentation.

Socialist Register

Im Socialist Register 2024 – dem Jahrbuchs der Internationalen Linken – werden die Möglichkeiten einer ausgewogenen Weltordnung angesichts der jüngsten Konflikte zwischen den Großmächten der Welt untersucht.

»Für die kleinen Verlage wird es ernst«

titelte die FAZ im November 2016 und fügte hinzu: »Die Buchverlage müssen nach der Entscheidung der VG Wort insgesamt rund hundert Millionen Euro zurückzahlen. Das trifft vor allem kleine Buchverlage hart.« Also auch den VSA: Verlag. Was ist der Hintergrund?

Seit 1958 wurde die Urheberrechtsabgabe (Entschädigungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken), die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort von Kopierer-Herstellern, Drucker-Konzernen, aber auch von Copyshops und Bibliotheken erhoben hat, zwischen Autoren und Verlagen aufgeteilt und an beide jährlich ausgezahlt.

Der Bundesgerichtshof hat 2016 nach der Klage eines Autors entschieden, dass Verlage nicht mehr beteiligt werden dürfen – mit dem hanebüchenen Argument, dass diese keine Urheber der von ihnen publizierten Bücher seien. Daraus folgt zugleich, dass die für die Jahre 2012 bis 2014 an die Verlage bereits ausgezahlten Beträge umgehend an die VG Wort zurücküberwiesen werden müssen, die diese dann an die Autorinnen und Autoren, die Verträge mit ihr abgeschlossen haben, weiterleitet.

Nun besteht allerdings seitens der Autorinnen und Autoren, die zu schätzen wissen, dass vor allem unabhängige Verlage zusammen mit ihnen Buchprojekte entwickeln, sie lektorieren und korrigieren, zwischen zwei Buchdeckel und dann zu den LeserInnen bringen, die Möglichkeit, aus Solidarität auf zusätzliche Einnahmen zu verzichten und ihre Anteile bei den Verlagen zu belassen. Wir sind sicher, dass auch unsere Autorinnen und Autoren dies tun werden.

Wir haben diejenigen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben, angeschrieben und darum gebeten, gegenüber der VG Wort zu erklären, ihre zusätzlichen Ansprüche aus der erforderlichen Rückzahlung an uns abzutreten. Das hilft und wir bedanken uns für die Solidarität im voraus.

Inzwischen haben der Deutsche Bundestag und auch der Bundesrat neue gesetzliche Regelungen zur Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften verabschiedet (§ 27 Abs. 2 VGG sowie § 27a VGG). Damit dürfen auch in Zukunft Verlage wieder an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt werden.

Voraussetzung ist, dass die Urheber nach der Veröffentlichung eines verlegten Werkes oder mit dessen Anmeldung bei der Verwertungsgesellschaft zustimmen, den Verlag an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche zu beteiligen. Auch darum haben wir die Autorinnen und Autoren gebeten, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort haben.

Alle anderen ermuntern wir, durch eine Vereinbarung mit der VG Wort Wahrnehmungsberechtigte zu werden. Das ist ohne Aufwand auf der VG Wort-Website möglich. An unserer Rückzahlungspflicht für die Vergangenheit ändert das nichts, aber in Zukunft werden die Autorinnen und Autoren an der Ausschüttung der »Kopierabgabe« durch die VG Wort beteiligt. Uns entstehen dadurch keine Nachteile.

Nun muss auch auf der europäischen Ebene eine Regelung zur Beteiligung von Verlagen an Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen gefunden und durchgesetzt werden, dazu liegt bereits seit September 2016 ein Vorschlag der EU-Kommission vor.

Zurück