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Walter Hanesch / Karl Koch / Franz Segbers u.a.

Öffentliche Armut im Wohlstand

Soziale Dienste unter Sparzwang
Herausgegeben vom Caritasverband für die Diözese Limburg und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau

184 Seiten | 2004 | EUR 14.80 | sFr 26.60
ISBN 3-89965-069-7 1

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Kurztext: Von einer Sparpolitik dürfte sich kaum jemand die Lösung finanzieller Probleme versprechen. Dagegen scheint Sparen unverzichtbar für den Druck zu sein, mit dessen Hilfe eine minimale Wohlfahrt erzwungen werden soll.

Der vorliegende Band setzt sich mit der Fiskalpolitik auseinander. Seine Beiträge durchleuchten die neue Formel von "Hilfe gegen Pflichten". Und sie geben Aufschluss über Armut.

In dieser Neuerscheinung zur sozialpolitischen Analyse und Intervention setzt sich Klaus Heidel mit dem Gegensatz von öffentlicher Armut und privatem Reichtum auseinander. Die Finanzpolitik nimmt diese wachsende Ungleichheit, so Nobert Reuter, billigend in Kauf. Dabei könnte die Unterbindung der Steuerflucht zur Sanierung der Haushalte beitragen, wie Sven Giegold nachweisen kann. Mit der Forderung nach Steuergerechtigkeit legt Franz Segbers den Finger auf die verteilungspolitische Wunde.

Friedhelm Hengsbach beweist, dass soziale Dienste nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern eine Innovation. Muss soziale Hilfe nicht mehr einen minimalen Lebensstandard sichern, schlussfolgert Walter Hanesch, ist der Marsch in die private Verschuldung beschlossen. Diesen sozialpolitischen Paradigmenwechsel zeichnet Karl Koch nach. Und Angela Mohr macht das ganze Ausmaß kommunaler Kürzungen deutlich.

Die Herausgeber
Prof. Dr. Walter Hanesch lehrt an der Fachhochschule Darmstadt, Dr. Karl Koch ist für den Diözesancaritasverband Limburg tätig, Privatdozent Dr. Franz Segbers ist Referent für Ethik und Sozialpolitik beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau und Privatdozent für Sozialethik an der Universität Marburg.

Rezensionen

Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten In der Evangelischen Zeitung Niedersachsen bespricht Alfred Loschen das Buch wie folgt: "In dem Titel 'Öffentliche Armut im Wohlstand' wird schon verraten, dass es um eine kritische Auseinandersetzung mit politischen Ansätzen zur Bewältigung der beschworenen Krisen geht. Der Rückzug des Staates aus der Finanzierung sozialer Dienste bewirkt eine Verlagerung der sozialen Verantwortung von Bund und Ländern auf die Kommunen.

In neun Beiträgen wird in diesem Buch analytisch versucht, angemessene Antworten auf die ökonomischen, politischen und ethischen Fragen zu finden. So geht es etwa um die Begründungen und Auswirkungen der Konsolidierungspolitik öffentlicher Haushalte auf die sozialen Dienste sowie um Steuergerechtigkeit. Die ungerechte Verteilung von privatem Reichtum und öffentlicher Armut führt bei der derzeitigen Sparphilosophie zu einer weiteren Verarmung breiter Bevölkerungsschichten und zur sozialen Ausgrenzung.

Norbert Reuter versucht in seinem Beitrag 'Die selbst verschuldete Finanzkrise der öffentlichen Hände' aufzuzeigen, dass allein über das Sparen und Kürzen die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht zu erreichen ist. Der Markt wird die Probleme nicht lösen, weil arme Menschen weder die Mittel haben, sich Beratung zu besorgen, noch von sich aus Wege und Motivation zur Lösung ihrer Lebenskrisen haben. Er plädiert für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Körperschaftssteuer, Verzicht auf die Senkung des Spitzensteuersatzes, eine Reform der Erbschaftssteuer und Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer.

Walter Hanesch weist nach, dass es richtig ist, die sozialen Dienstleistungen dem Markt- und Wettbewerbsprozess weitgehend zu entziehen. Durch den Strukturwandel in der Lebens- und Arbeitswelt wächst die Zahl derer, die davon bedroht sind, aus der gesellschaftlichen Normalität herauszufallen. Der Bedarf an Beratungsdiensten, der bedarfsgerechten Versorgung mit sozialen Einrichtungen wird eher steigen. In einem demokratischen Staat müssen, so Friedhelm Hengsbach Gesundheit und soziale Siche rung und Bildung als öffentliche Aufgaben bestehen bleiben. Bisher haben die Wohlfahrtsverbände eine wichtige Steuerungsfunktion auf Landesebenn im Rahmen der gleichberechtigten Partnerschaft gehabt, um politisch anwaltlich für die gleichmäßige Versorgung mit sozialen Diensten einzustehen.

Dieses Buch ist auch ein Appell an die Wohlfahrtsverbände, sich mit der Finanzkrise des Staates auseinander zu setzen. Ein Buch mit vielen stichhaltigen Fakten, das zur Aufklärung und zur öffentlichen Diskussion beiträgt, um auch in Zukunft einen finanzierbaren Sozialstaat zu erhalten, in dem das Leben in Würde für alle Menschen garantiert bleibt."

Alfred Loschen "Besonderes Augenmerk wird auf die Einkommens- und Vermögensverteilung der deutschen Haushalte und der Entwicklung gelegt..." hebt Ursula Silvester in ihrer Besprechung vom 20.8.2004 für www.buchvergleich.de und www.amazon.de hervor. Das Buch beinhaltet Beiträge von Dr. Wolfgang Gern, Klaus Heidel, Dr. Karl Koch u.a., in welchen sich die Autoren mit dem Thema "Sparmaßnahmen im sozialen Bereich" intensiv auseinandersetzen.

Besonderes Augenmerk wird auf die Einkommens- und Vermögensverteilung der deutschen Haushalte und der Entwicklung gelegt, wobei v.a. die festgelegte Definition der Regierung der Begriffe "reich" und "arm" kritisiert wird. Viele Grafiken veranschaulichen die Ergebnisse von Untersuchungen, und falls diese dargestellten Zahlen tatsächlich mit der Realität übereinstimmen, ist es äußerst erschütternd, inwieweit auf Kosten der "Armen" die "Reichen" noch reicher werden.

Die Vorgangsweise des Staates wird kritisch unter die Lupe genommen, v.a. die Finanzkrise, ihre Auswirkungen und Möglichkeiten werden dargestellt. Im Zuge dessen werden offen die Möglichkeiten der Steuerflucht angeprangert, durch die dem Staat ein Steuereinkommen entgeht, mit welchem das Sozialsystem nicht nur erhalten sondern sogar eindeutig verbessert werden könnte.

Gesamt betrachtet ist das Buch ein Appell an die Regierungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine soziale Gerechtigkeit zu erreichen. Dabei ist es aber für den Laien nicht immer leicht zu lesen. Die Beiträge fordern den kritischen Leser jedoch zu der Frage heraus, ob es soziale Gerechtigkeit überhaupt gibt? Wird es nicht immer eine Schere zwischen Arm und Reich geben, so wie sie schon seit ewigen Zeiten, noch bevor es eine Steuerpolitik nach jetzigem Schema gab, existiert? Aus diesem Aspekt her betrachtet erscheinen die Forderungen und Erwartungen bzw. Vorschläge der Autoren zwar im Ansatz durchaus beachtenswert, jedoch teilweise auch zu unrealistisch.

Leseprobe 1

Wolfgang Gern / Walter Hanesch / Karl Koch / Hejo Manderscheid / Franz Segbers
Haushaltskonsolidierung und gesellschaftliche Bedeutung sozialer Dienste 1. Haushaltskrise und Konsolidierungspolitik Die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte ist schon seit Jahren Thema der politischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik. Auch die sozialen Sicherungssysteme befinden sich seit langem in einer Finanzierungskrise. Die Politik hat hierauf mit einer Konsolidierungspolitik und einem "abbauenden Umbau" des Sozialstaates reagiert. Im Jahr 2003 hat die Konsolidierungspolitik auch die sozialen Dienste erreicht. Standen die sozialen Dienste schon seit etlichen Jahren unter Finanzierungsdruck, weil die öffentlichen Zuschüsse gedeckelt oder reduziert wurden, so folgte nun von Seiten etlicher Bundesländer eine massive Kürzung der freiwilligen Leistungen. So hat etwa das Land Hessen seine freiwilligen Sozialleistungen um ein Drittel gekürzt. Auch andere Bundesländer wie z.B. Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben Kürzungen ihrer Mittel für die sozialen Dienste in erheblichem Umfang angekündigt. Angesichts der anhaltenden Haushaltsprobleme stehen aber auch immer mehr Kommunen unter Druck, eigene Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen und Einschnitte in ihrem sozialen Leistungsangebot vorzunehmen. Während Bund und Länder in Zeiten der ökonomischen Krise die Möglichkeit haben, Einnahmeausfälle durch Verschuldung im Interesse einer Stabilisierung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auszugleichen, sind die Verschuldungsgrenzen für die Kommunen sehr viel enger gezogen. Die Notwendigkeit einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in der ökonomischen Krise ist in der wirtschaftstheoretischen wie wirtschaftspolitischen Diskussion durchaus umstritten. Die aktuelle Politik wird allerdings durch die von Seiten der Politik willkürlich gezogene Grenze für die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in den EU-Verträgen bestimmt. Die aktuelle Spardebatte dominiert die öffentliche Auseinandersetzung und beansprucht als Diskussion über den Umbau des Sozialstaates die öffentliche Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung hat mit der Agenda 2010 an den bereits von der früheren liberal-konservativen Bundesregierung betriebenen Prozess eines Sozialabbaus angeknüpft. Komplettiert wird diese Tendenz des abbauenden Umbaus von sozialstaatlichen Leistungen durch Kürzungen von so genannten freiwilligen Leistungen der Länder. Das drohende Zerreißen der örtlichen Leistungs- und Hilfenetze durch den Entzug von Mitteln in Hessen steht in einer Linie mit den geplanten oder bereits vollzogenen Maßnahmen in anderen Bundesländern. Die Leistungskürzungen auf Bundesebene durch die Agenda 2010 und der Abbau der Hilfesysteme durch Kürzungen wie in Hessen ergänzen sich gegenseitig. Die gegenwärtige Politik des "Sparens" hat allerdings nicht nur etwas mit monetären Kürzungen zu tun. Auf Bundesebene wie in vielen Bundesländern sind die aktuellen Sparmaßnahmen Bestandteil einer grundlegenden Neuausrichtung der Sozialpolitik, durch die ein in sozialpolitischer Hinsicht "schlanker Staat" etabliert werden soll.[1] Bei der Zurückführung sozialstaatlicher Aufgaben und Aufgabenerfüllung auf einen notwendigen "Kernbereich" geht es um die zentrale Frage: Welche sozialen Rechte, welche finanziellen Leistungen und welche Sach- und Dienstleistungen sollen beim Eintreten sozialökonomischer Not- und Bedarfslagen auch in Zukunft gewährt werden? Und umgekehrt: Für welche Gruppen in welchen Situationen sollen diese Leistungen zurückgenommen werden, wenn dafür die finanziellen Ressourcen fehlen? Diese Fragen berühren die Bedeutung und den ethischen wie gesellschaftlichen Stellenwert sozialstaatlicher Daseinsvorsorge und als Teil dessen den Wert der sozialen Dienste und sozialen Arbeit. 2. Grundannahmen des sozialstaatlichen Umbaus Soziale Dienste und soziale Arbeit werden vom Leitbild des "schlanken Sozialstaates" her ausschließlich als Kostenverursacher wahrgenommen, dem eine ökonomische und gesellschaftliche Produktivität abgesprochen wird und der – wenn überhaupt – allenfalls für die wirklich Bedürftigen verfügbar sein sollte. Zwar ist es gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des allgemeinen Sozialstaatsgebots zwingend geboten, "dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft" (BVerfGE 82, 60, 80). Nach herrschendem Verständnis hat sich die Bundesrepublik jedoch mittlerweile zu einer Wohlstandsgesellschaft entwickelt. Statistische Indikatoren lassen erkennen, dass die Bevölkerung der Bundesrepublik im rechnerischen Durchschnitt noch nie so reich wie heute war. Vor diesem Hintergrund scheint "staatliche Fürsorge", die über eine Basisversorgung hinausgeht, nicht mehr nötig und nicht mehr wünschenswert zu sein. Betont wird heute eine Verpflichtung des Individuums zur Eigenverantwortung im Sine der Fähigkeit und Bereitschaft zur Eigenvorsorge. Dabei wird jedoch ausgeblendet, dass die gegenwärtige Ressourcenverteilung keineswegs allen Bürgern die Möglichkeit zu einer ausreichenden Vorsorge bietet. Zudem sind die Risiken für das Auftreten materieller und psychosozialer Bedarfslagen heute eher größer geworden und für den Einzelnen kaum überschaubar geschweige denn kalkulierbar. Übersehen wird dabei, dass ökonomische Ressourcen, Lebenschancen und Lebensrisiken in unserer Gesellschaft immer ungleichmäßiger verteilt sind. Aufgrund des sozial-ökonomischen Strukturwandels wie als Folge einer immer stärker an neoliberalen Prinzipien orientierten Modernisierungspolitik gibt es in der Bundesrepublik trotz des gestiegenen Wohlstands mehr und nicht weniger Einkommensarmut, mehr und nicht weniger Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, und mehr statt weniger Unsicherheit, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit verdienen zu können. Wenn daher im Namen der Freiheit das Ende einer angeblichen staatlichen Bevormundung propagiert wird, wird vergessen, dass Freiheit auf eine soziale Basis angewiesen ist. Freiheit muss immer die Möglichkeit der Schwächsten umfassen, über ihr Leben selbst bestimmen und ein "normales gesellschaftliches Leben" führen zu können. Tatsächlich ist festzustellen, dass vor allem solche gesellschaftlichen Gruppen Freiheit und Eigenverantwortung einfordern, die tatsächlich oder vermeintlich auf die Leistungen des Sozialstaates nicht angewiesen sind. 3. Zur Wertdimension sozialer Dienste und sozialer Arbeit Soziale Dienste sind zunächst einmal darauf gerichtet, konkrete materielle oder psychosoziale Hilfebedarfe zu decken. Insofern sind sie ein entscheidendes Moment für die Versorgungslage wie die Lebensqualität der Bevölkerung. Da die Inanspruchnahme sozialer Dienste immer auch das Element der Aktivierung enthält, ohne welches eine Lösung der individuellen oder gruppenspezifischen Problem- und Bedarfslagen nicht möglich ist, leisten sie zugleich einen Beitrag zur Förderung der Beteiligungschancen und zur Stärkung der Sozialkultur. Dies gilt insbesondere dann, wenn es gelingt, in die Bereitstellung der Dienste bürgerschaftliches Engagement zu integrieren. Soziale Dienste müssen deshalb auch als "öffentliche Güter" gewertet werden. Diese sind im Gegensatz zu Privatgütern vor allem dadurch charakterisiert, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihnen haben (Prinzip Nichtausschluss) bzw. dass der Ausschluss von Bürgern zu negativen Effekten nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Gesellschaft führt. Weiterhin leisten soziale Dienste einen für die Demokratie überaus wichtigen Beitrag zur Integration aller Mitglieder der Gesellschaft. Sie dürfen daher nicht dem freien Spiel der Märkte überlassen werden. "Öffentliche Güter" beziehen ihre Legitimität daraus, dass sie von allen (d.h. aus allgemeinen Steuermitteln) finanziert werden und für alle in gleichem Maße zugänglich und verfügbar sind bzw. sein sollten. Die Bereitstellung und die Inanspruchnahme von sozialen Diensten konkretisieren soziale Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf soziale Sicherheit, Gesundheit und Bildung. Ihr Wert liegt darin, dass sie für Bürger in konkreten Not- und Bedarfslagen verfügbar sind und damit einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Insofern erbringen die sozialen Dienste einen Beitrag zu einem gerechten, solidarischen und zukunftsfähigen Gemeinwesen. Auch wenn sie nicht alle Aspekte sozialer Ungleichheit beseitigen können, so erzeugen sie doch eine Solidarität und soziale Anerkennung, die gerade den Ausgegrenzten zugute kommt. Soziale Dienste substituieren deshalb auch nicht gesellschaftliche Solidarität, sondern tragen dazu bei, die Bereitschaft zur Solidarität zu fördern. Nicht zuletzt darin liegt die Effektivität und Produktivität sozialer Dienstleistungen. Auch wenn die soziale Leistung, die dabei erbracht wird, schwer zu messen ist, wird sie vor allem dann erkennbar, wenn sie nicht bzw. nicht mehr erbracht wird. Dann allerdings schlagen sich die eingesparten Kosten für soziale Dienste als gesellschaftliche Kosten nieder. Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen und wachsender Nachfrage nach sozialen Diensten besteht die eigentliche Herausforderung darin, den Sozialstaat so zu reformieren, dass der Anspruch der Bürger auf Teilhabe an den ökonomischen und sozialen Möglichkeiten dieser Gesellschaft eingelöst werden kann. Daher ist ein sozialstaatlichen Prinzipien verpflichteter Staat berechtigt und verpflichtet, einen Teil des Sozialproduktes im Rahmen einer gerechten Besteuerung für die Finanzierung dieser Leistungen zu beanspruchen. Gesellschaftlich organisierte Unentgeltlichkeit heißt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Dienstleistungen nichts kosten, sondern dass deren Finanzierung anstatt über marktvermittelte Prozesse über ein Solidarprinzip gesichert wird, welches den chancengleichen Zugang zu gesellschaftlich relevanten Leistungen ermöglicht. 4. Beschäftigungspotentiale personennaher Dienstleistungen Nicht zuletzt als Folge des wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandels und des damit einhergehenden Modernisierungsprozesses wächst der Bedarf an sozialen Diensten. Keineswegs geht unserer Gesellschaft also die Arbeit aus, sondern gerade im Bereich sozialer Dienste liegen erhebliche Beschäftigungspotentiale brach. Vieles spricht dafür, dass die Zukunft der Arbeit in einem weiteren Ausbau personennaher Arbeit für und mit den Menschen liegt. Insofern gilt es, die Beschäftigungspotentiale in den sozialen Diensten zu erschließen. Wir brauchen den Aufbruch in eine soziale Dienstleistungsgesellschaft, die die Arbeit für und am Menschen wertschätzt und fördert. Schon seit Jahren verzeichnet der so genannte "Dritte Sektor" erhebliche Beschäftigungszuwächse. So kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit in einer Studie zu dem Ergebnis: "Der Dritte Sektor ist ... kein zweitrangiger Lückenbüßer am Rande des Erwerbssystems, sondern ein Bereich, mit dem zu Recht Hoffnungen auf quantitative wie qualitative Beschäftigungspotentiale verbunden werden. Staatliche Mittel sind auch deshalb gut im Dritten Sektor angelegt. Er verdient größere Aufmerksamkeit als ihm bisher zuteil wird" (IAB-Kurzbericht 2002: 5). Wenn die sozialen Dienste diesen Stellenwert für die Gesellschaft haben sollen, müssen sie kulturell und gesellschaftlich aufgewertet werden. Zugleich ist es nur konsequent, ihre Arbeit durch eine sozial ausgewogene staatliche Einnahmepolitik sicherzustellen. Die kulturelle Aufwertung der sozialen Dienste ist eine notwendige Voraussetzung für die Bereitschaft zur solidarischen Finanzierung des Dienstleistungsangebots in Gesellschaft und Politik. Sie ist zugleich eine Voraussetzung für den Übergang der Gesellschaft von einer industriell geprägten Arbeitsgesellschaft in eine personennahe Dienstleistungsgesellschaft. Dieser Übergang stellt sich keineswegs naturwüchsig ein, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die haushaltspolitisch motivierten Kürzungskonzepte sind angesichts dieser zukunftsweisenden Aufgabe kontraproduktiv – und rückwärtsgewandt. 5. Wettbewerbsmodell und Wohlfahrtspflege Die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte ist zum Anlass genommen worden, den Sozialstaat nachhaltig zu verändern. Dies wird auch für das Verhältnis zwischen den öffentlichen und den freien Trägern sozialer Dienste nicht ohne Folgen bleiben. Dieses Verhältnis befindet sich bereits seit längerem in einem Veränderungsprozess. So beschränkt sich der Staat bzw. die öffentliche Hand in den letzten Jahren immer stärker darauf, eine Versorgung mit sozialen Diensten zu gewährleisten und sich zugleich auf die Rolle des Auftraggebers zu beschränken, ohne selbst Leistungserbringer zu sein. In der Folge werden eigene Einrichtungen und Dienste ausgegliedert und zu selbstständigen Betrieben umgewandelt. Damit wird zugleich ein Wohlfahrtsmarkt etabliert, auf dem der Staat Dienste nicht mehr selbst erbringt, sondern einkauft bzw. die Bereitstellung dieser Dienste finanziell fördert. Ausschreibungen und Leistungsverträge entsprechen diesem neuen Beziehungsverhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern. Zugleich drängen immer mehr gewerbliche Träger in dieses Marktsegment, soweit eine Finanzierung der Dienste durch die öffentliche Hand oder kaufkräftige "Kunden" gesichert erscheint. Die Legitimität der sozialen Dienste wird spätestens dann in Frage gestellt, wenn deren Finanzierung durch die öffentliche Haushaltskrise gefährdet ist. Die Frage lautet deshalb: Für welche Güter und Dienste soll der Staat Verantwortung übernehmen? Tatsächlich ist das Regime des Marktes nicht in der Lage, eine Versorgung aller Bürger mit sozialen Diensten zu garantieren, da unter Marktbedingungen der Zugang zu den Einrichtungen und Diensten von der verfügbaren Kaufkraft abhängig ist. Der chancengleiche Zugang aller Bürger zu sozialen Diensten unabhängig von Einkommen und Herkunft ist daher mit diesem Modell nicht vereinbar. Die Versorgung mit Sozial- und Gesundheitsgütern darf daher nicht (bzw. nicht allein) dem Markt überlassen bleiben. Vielmehr bedarf es – gerade auf der örtlichen Ebene – eines integrierten, aufeinander abgestimmten Gesamtsystems sozialer Hilfen. Dies kann nur durch eine örtliche Gesamtplanung und -koordination erreicht werden. Die politische Herausforderung liegt daher darin, die jeweils "richtige" Mischung von Trägern und Diensten vor Ort herbeizuführen. Dabei hat die öffentliche Wohlfahrtspflege die Realisierung von konkreten Leistungsansprüchen zu garantieren. Sie hat somit nicht nur die rechtliche und politische Gesamtverantwortung für die Bereitstellung einer ausgewogenen Struktur sozialer Dienste vor Ort. Ihre Aufgabe liegt auch in der Sicherstellung von Zugänglichkeit, Verlässlichkeit und Überprüfbarkeit der Leistungserbringung. Treten Lücken im Angebot auf, ist die Pluralität nicht gewährleistet, werden bestimmte Gruppen nicht erreicht, treten Qualitätsmängel auf, werden fachliche Standards nicht eingehalten, ist im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung die öffentliche Wohlfahrtspflege gefordert. 6. Soziale Dienste und Ehrenamt Im Zuge der Finanzkrise wird nicht nur die Aufgabe des Staates neu definiert und den Wohlfahrtsverbänden die Rolle eines Anbieters sozialer Dienstleistungen am Wohlfahrtsmarkt zugeschrieben – auch das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft wird gleichzeitig neu bestimmt. So geht keine Kürzungsaktion über die Bühne, ohne dass nicht gleichzeitig das hohe Lied auf die Bedeutung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements angestimmt wird. Ja, die Kürzungen werden geradezu als Katalysator für die Entfaltung der Bürgergesellschaft angepriesen, da die Bürgerinnen und Bürger nunmehr in ihrer sozialen Verantwortung gefordert sind und diese Verantwortung nicht mehr an den Staat delegiert werden kann. Kürzungen stärken nach dieser Logik die zwischenmenschliche Solidarität, da der anonyme Staat nicht mehr zur Verfügung steht. Das Stichwort der Eigenverantwortung für die soziale Sicherheit wird hier verknüpft mit dem Stichwort der bürgerschaftlichen Solidarität, um den staatlichen Sozialabbau zu legitimieren. Wie die historischen Erfahrungen gezeigt haben, können professionalisierte soziale Dienste von einer aktiven Bürgergesellschaft im Sinne eines freiwilligen Engagements nicht ersetzt, sondern allenfalls ergänzt und unterstützt werden. Der Staat darf sich daher nicht auf die Setzung von Rahmenbedingungen beschränken, sondern muss als aktiver Sozialstaat eine wichtige Gestaltungs- und Finanzierungsaufgabe wahrnehmen. Es ist deshalb nicht hinzunehmen, wenn der Staat sich aus dieser Gestaltungsaufgabe herauszieht und die Finanzierung sozialer Dienste dem Markt bzw. privaten Spendern oder Sponsoren überlässt. Tut er dies, überführt er den Sozialstaat in einen Wohltätigkeitsstaat, der von der Barmherzigkeit der Wohlhabenden abhängig ist und sich von sozialer Gerechtigkeit längst verabschiedet hat. So richtig es daher ist, Eigenverantwortung und bürgerschaftliches Engagement staatlicherseits zu fördern, so falsch ist es, den Ruf nach Eigenverantwortung dazu zu benutzen, eine Kürzungspolitik ideologisch zu kaschieren. Vieles spricht dafür, dass der Abbau professioneller Dienste auch zu einem Rückgang ehrenamtlichen Engagements führen wird, da das Ehrenamt in vielen Fällen auf die Unterstützung durch und die Vernetzung mit Hauptamtlichen angewiesen ist. So ist z.B. der Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schuldnerberatung nur möglich, wenn auch entsprechende hauptamtliche Fachkräfte zur Verfügung stehen. Der Rückzug des Staates aus der Finanzierung sozialer Dienste dürfte daher sowohl zu einer Verschlechterung des Angebotes professioneller Dienste führen als auch zu einer Schwächung des ehrenamtlichen Engagements beitragen. 7. Perspektiven der sozialpolitischen Einmischung Angesichts der massiven Einschnitte in die Förderung sozialer Dienste in vielen Bundesländern wird sich künftig die Last der Finanzierung sozialer Dienste noch mehr auf die Kommunen verlagern. Auch bisher schon war die Bereitstellung sozialer Dienste als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge aus gutem Grund vorrangig auf der örtlichen Ebene angesiedelt. Mit dem Abbau der Förderbudgets auf Bundes- und Länderebene und der Verlagerung der Finanzierungsverantwortung allein auf die Kommunen, wird die konkrete Versorgungslage noch mehr als bisher abhängig von der jeweiligen lokalen Ressourcenlage und von den politischen Prioritätensetzungen auf örtlicher Ebene. Damit wird es künftig schwieriger werden, auf überregionaler Ebene in den verschiedenen Handlungsfeldern einheitliche Leistungs- bzw. Versorgungsstandards zu definieren und ihre Einhaltung zu gewährleisten. Zugleich wird sich die Auseinandersetzung um eine bedarfsgerechte Ausgestaltung sozialer Dienste auf die Kommunen verlagern. Diese sehen sich daher nicht nur mit der Perspektive zunehmender Spannungen im Hinblick auf neue bzw. wachsende Bedarfslagen konfrontiert, sondern – zumindest solange die Finanzausstattung der Gemeinden nicht grundlegend verbessert wird – auch mit der Aussicht auf zunehmende Auseinandersetzungen um den notwendigen Umfang, die angemessene Struktur und die Finanzierbarkeit sozialer Dienste vor Ort. Aber auch die Wohlfahrtsverbände befinden sich in einer neuartigen Situation. So standen sie angesichts der "Operation Sichere Zukunft" in Hessen vor der Wahl, die Kürzungsbeschlüsse im Bereich der Sozialleistungen passiv hinzunehmen und umzusetzen, oder dagegen zu protestieren, um die Beschlüsse noch irgendwie beeinflussen und korrigieren zu können. Dabei waren und sind die frei-gemeinnützigen Träger in doppelter Hinsicht gefordert. Sind sie doch zum einen Träger und Anbieter sozialer Dienste, die durch die Kürzung finanzieller Fördermittel ihre Einrichtungen und ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen. Zum anderen versteht sich die freie Wohlfahrtspflege traditionell als integrales Element der Bürgergesellschaft und als Sprachrohr und Lobby derer, deren Lebenssituation durch diese Leistungen und Hilfen verbessert werden soll. Der Protest der Verbände lief zum einen wie gewohnt über die politischen Kanäle, doch suchten die Verbände auch verstärkt über die öffentliche Meinung Einfluss auf die politischen Entscheider zu gewinnen. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen starteten die Ligen der freien Wohlfahrtspflege z.B. öffentliche Kampagnen unter dem Motto "Brandenburg bleib sozial" bzw. "NRW bleib sozial". Insbesondere in Hessen wurde der Protest gegen die Kürzungsbeschlüsse der hessischen Landesregierung auf die Straße getragen. Nachdem die hessische Landesregierung ihre Beschlüsse über das Internet der Öffentlichkeit mitgeteilt hatte, bildeten sich viele regionale "Ratschläge" und Bündnisse von sozialen Initiativen und Trägern sozialer Arbeit, die vor Ort über mehrere Monate Aktionen durchführten. Auf Landesebene übernahm das "Bündnis für soziale Gerechtigkeit in Hessen", zu dem Wohlfahrtsverbände, kirchliche Institutionen, soziale Initiativen und der Deutsche Gewerkschaftsbund gehören, die Initiative und organisierte im Herbst 2003 eine landesweite Demonstration mit über 10.000 Menschen, die sich gegen die "Politik des sozialen Kahlschlags" wandten. Eine spätere Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes gegen die hessische Konsolidierungspolitik mit über 45.000 Menschen wurde ebenfalls von diesem "Bündnis" und damit von etlichen Wohlfahrtsverbänden in Hessen unterstützt. Diese Aktivitäten signalisieren eine neue Qualität sozialpolitischer Einmischung der Wohlfahrtsverbände. Wohl zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands haben Wohlfahrtsverbände öffentlich gegen eine Landesregierung mobilisiert und sich federführend an Demonstrationen beteiligt. Dabei gehen sie auch neue Bündnisse ein. Wohlfahrtsverbände definieren sich damit selbst als Teil einer sozialen Bewegung, die nicht allein über die traditionellen korporatistischen Strukturen Einfluss auf die (Landes-) Regierungen und Parlamente nehmen will. Sie verstehen sich vielmehr als Motor einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung, durch die das gesellschaftliche und politische Klima für den Sozialstaat und die sozialen Dienste erhalten bzw. gestärkt werden soll. 8. Zu diesem Band Der vorliegende Band versammelt Beiträge, die sich mit der Vorgehensweise, den Begründungen und den Auswirkungen einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf Kosten der sozialen Dienste beschäftigen. Sie thematisieren Fragen der öffentlichen Armut und der Haushaltskonsolidierung in der ökonomischen Krise, Fragen der Steuer- und Abgabengerechtigkeit und Fragen der Auswirkungen auf die sozialen Dienste. Ein Teil der Artikel geht zurück auf eine Fachtagung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V. und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau zum Thema "Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld... – Öffentliche Armut, privater Reichtum und die Finanzierung der Wohlfahrtsverbände" vom Oktober 2003. Anlass für diese Fachtagung – die bereits vor den Kürzungsbeschlüssen durch die hessische Landesregierung geplant wurde – war die Einsicht, dass die Wohlfahrtsverbände sich mit der Finanzkrise des Staates auseinander setzen müssen und hierauf eine angemessene Antwort zu finden ist, wenn man eine tragfähige Grundlage für die Finanzierung des Sozialstaates errichten will. Dies ist auch das Anliegen der Beiträge dieses Bandes. Alternativen zur derzeitigen Konsolidierungspolitik und zum Abbau sozialer Dienste sollen deutlich werden. Auch wenn die Konsolidierungspolitik des Landes Hessen bei einigen Beiträgen besonders betont wird, so steht dieses Bundesland für eine Strategie der Bewältigung der Finanzkrise, die in ähnlicher Weise auch in anderen Bundesländern anzutreffen ist. [1] Dabei sollen im Rahmen des "aktivierenden Staates" alle Hilfesysteme vorrangig auf eine "Flankierung" arbeitsmarktpolitischer Zielsetzungen hin ausgerichtet werden. Ein Hilfebedarf droht nur noch insoweit anerkannt und gedeckt zu werden, soweit er als Hemmnis für eine Integration in Erwerbsarbeit definiert wird.

Inhalt:

Wolfgang Gern / Walter Hanesch / Karl Koch / Hejo Manderscheid / Franz Segbers
Haushaltskonsolidierung und gesellschaftliche Bedeutung sozialer Dienste

Öffentliche Armut im Wohlstand


Klaus Heidel
Reichtum und Armut in Deutschland
Eine Problemanzeige in ökumenischer Perspektive
Norbert Reuter
Die selbstverschuldete Finanzkrise der öffentlichen Hände
Sven Giegold
Steuerflucht und Steuervermeidung als Hebel für Sozialabbau
Erklärung des Netzwerks Steuergerechtigkeit
Franz Segbers
Politik der leeren Kassen – Umsteuern im Namen der Gerechtigkeit

Soziale Dienste unter Sparzwang


Hejo Manderscheid
Die Finanzkrise des Landes Hessen und die Folgen für die Wohlfahrtsverbände
Walter Hanesch
Soziale Dienste zwischen Haushaltskonsolidierung und Ökonomisierungsdruck
Friedhelm Hengsbach SJ
Wertschöpfung sozialer Arbeit – ohne den Schatten einer Industriepräferenz
Karl Koch
Transformation des Sozialstaates
Wilma Mohr
Das Beispiel Darmstadt
Die Kürzungen der hessischen Landesregierung aus kommunaler Sicht
"Hessen muss sozial bleiben"
Aufruf von Vertretern der Wissenschaft und der Fachpraxis Sozialer Arbeit gegen den "Kahlschlag im Sozialetat"

Autorenreferenz

Dr. Wolfgang Gern ist Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. Sven Giegold ist Wirtschaftswissenschaftler und Mitglied im Attac-Koordinationskreis. Dr. Walter Hanesch ist Professor für Sozialpolitik und Sozialverwaltung am Fachbereich Sozialpädagogik der Fachhochschule Darmstadt. Klaus Heidel ist Mitbegründer und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Werkstatt Ökonomie e.V. in Heidelberg, Arbeitsschwerpunkte: Durchsetzung sozialer Standards, soziale Gestaltung der Globalisierung, Kampagnen und Lobbyarbeit. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ ist Professor für Christliche Gesellschaftsethik an der Hochschule St. Georgen. Dr. Karl Koch ist Sozialwissenschaftler und arbeitet als Referent für Armut/Sozialpolitik beim Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. in Limburg. Dr. Hejo Manderscheid, Soziologe und Theologe, ist Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V. Dr. Wilma Mohr, Dipl.Volkswirtin, leitet seit 1992 die Sozialverwaltung in Darmstadt. Dr. habil. Norbert Reuter ist Volkswirt beim ver.di Bundesvorstand, Bereich Wirtschaftspolitik. Dr. habil. Franz Segbers ist Referent für Ethik und Sozialpolitik beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, Frankfurt a.M. und Privatdozent für Sozialethik an der Universität Marburg.

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